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gel. Zur Beglaubigung ihrer Rechtsgeschäfte — meist Lehens- und Leiheverträge —
erbat sich die Gemeinde das Siegel des jeweiligen Ortsherrn, zunächst der wechselnden
Zweige der schnewlinschen Familie, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts das der
von Blumeneck oder auch das Siegel des gerade amtierenden Bürgermeisters der benachbarten
Stadt Freiburg. Der letzte Besitzer Balthasar von Blumeneck verkaufte
1507 den Flecken Gundelfingen mit den in das dortige Gericht gehörenden vier Reu-
tebacher Höfen und einem Achtel an der Burg Zähringen an den Markgrafen Christoph
von Baden. Erst seit der administrativen Zugehörigkeit zu der in Bezug auf die
kommunale Selbständigkeit liberalen' Herrschaft Hachberg erlangte das dörfliche
Gericht jenes Selbstbewußtsein, die Rechtsgeschäfte der Gemeinde im eigenen Namen
zu tätigen — und zu besiegeln.
In einem Erblehenvertrag mit dem Freiburger Kartäuserkloster siegelte im November
1543 das Gericht zu Gundelfingen zum ersten Mal mit einem eigenen Siegel. Es
handelt es sich dabei um ein Duplikat einer schon fünf Wochen zuvor von demselben
Kloster ausgefertigten Urkunde.12
Dieses früheste Gundelfinger Gerichtssiegel zeigt in dem gespaltenen Schild nicht,
wie das als Vorbild für das heutige Ortswappen dienende, erst seit 1661 nachweisbare
Abb. 2 Das früheste Gundelfinger Gerichtssiegel, 1543. (GLA 21/3402)
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