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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 133
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0135
Gesuch, neben der Vokalmusikschule auch eine Instrumentalmusikschule zu errichten
:

„So sind z. B. in der Münsterkirche die Chorknaben angestellt, deren vorzügliche
Bestimmung der Kirchengesang war; allein ihre Qualifikation entspricht dieser Bestimmung
keineswegs. Ebenso ist bei der Münsterkirche ein Cantor angestellt, von
dem man billig erwarten sollte, daß er musikalisch sey; allein seyn krächzender Gesang
, der bey Leichengängnissen zu hören ist, fällt dem ganzen Publikum zur Last.
Wir haben die Einleitung getroffen, daß in Zukunft diese Stelle, sowie jene des Sigri-
sten nur nach vorgängiger Prüfung an Leute vergeben werde, die musikalisch sind,
und daß die Chorknaben aus der Vokalmusikschule mit selbst vorgängiger Prüfung
aufgenommen werden."12

Obwohl in diesem Schreiben darüber hinaus auch noch die mangelnde Ordnung
und Disziplin der Münstermusiker beklagt wird, scheint Weiland (ob er, oder der gelegentlich
in den Akten erwähnte Kantor Brachert jener krächzende Sänger gewesen
ist, läßt sich nicht genau feststellen) doch insgesamt seine Aufgabe zur allgemeinen
Zufriedenheit gelöst und mit den vorhandenen Mitteln das Beste erreicht zu haben.

Jedenfalls hatten ihm weder der Münsterpfarrer als sein Dienstherr, noch sein
Nachfolger Leopold Lumpp etwas vorzuwerfen. Weiland blieb Chorregent bis zu seinem
Tod am 6. Mai 1837. Er konnte also die Neuorganisation der Kirchenmusik am
Freiburger Münster, die ihm so am Herzen gelegen hatte, nicht mehr miterleben.

1821 hatte Papst Pius VII. mit seiner Bulle „Provida solersque" die Grundlagen für
das neue Erzbistum Freiburg gelegt, am 21. Oktober 1827 wurde mit der feierlichen
Weihe und Einsetzung des ersten Erzbischofs Bernard Boll die Gründung definitiv
vollzogen, doch erst im Jahre 1838 wurde mit der Einrichtung der „Dom-Musik-Kapelle
", wie der am häufigsten gebrauchte Titel lautete, die Grundlage für eine dem
„Erzbischöflichen Kult" angemessene Kirchenmusik gelegt. Ganz offensichtlich gab
es eine Reihe von Schwierigkeiten zu überwinden, bis es soweit war, Schwierigkeiten
nicht zuletzt finanzieller Natur.

In dem zuvor zitierten Auszug aus dem Gutachten des Ministerialrats Kirnberger
wurden einige davon schon angedeutet. Andere ergaben sich daraus, daß es zwischen
Kirche und Staat zu Kompetenzstreitigkeiten kam, wobei es sich beim Streit um die
neue Domkapelle nur um eines der Spielfelder handelte, auf denen das Freiburger
Ordinariat und die Karlsruher Regierung ihre Machtkämpfe ausfochten.

Auf diese Steitigkeiten soll aber hier nicht näher eingegangen werden, denn zu verstehen
sind sie nur im Kontext der politischen Vorgänge jener ersten Jahrzehnte des
19. Jahrhunderts, in denen die Rollenverteilung zwischen Staat und Kirche völlig neu
festgelegt wurde. Auch die Komplikationen, die sich ergaben, bis die Finanzierung
der Domkapelle einigermaßen gesichert war, die jahrelangen Verhandlungen zwischen
Ordinariat, Stadt Freiburg und Staatsregierung, können hier allenfalls angedeutet
werden. Es ist nun freilich nicht so, daß die Organisation der Domkapelle volle
11 Jahre gedauert hätte; vielmehr scheint es, als seien andere Dinge in den ersten Jahren
des Bestehens des neuen Erzbistums sehr viel wichtiger und dringlicher gewesen
als die Kirchenmusik, und als sei insbesondere Erzbischof Bernard nicht sehr an der
Musik interessiert gewesen.

Bernard Bolls Nachfolger Ignaz Demeter setzte sich, zunächst noch in seiner

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