http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0136
Eigenschaft als Kapitularvikar, nach seiner Weihe mit dem zusätzlichen Gewicht des
Bischofsamtes, seit 1836 stark für die Neuorganisation der Kirchenmusik am Freiburger
Münster ein.13 Er entwarf einen umfangreichen und detaillierten Plan, wie die
Domkapelle organisiert und aufgebaut werden sollte und stellte auch ein, wie er
glaubte, solides und praktikables Konzept zur Finanzierung der neuen Einrichtung
auf. Dann legte er seine „Ideen zur künftigen Organisation einer Domkapelle" 14
dem Regierungsrat Kern sowie dem Dompräbendar und designierten Domkapellmeister
Lumpp zur Begutachtung vor. Nachdem die Herren Lumpp und Kern, die beide
den Plan für im Prinzip richtig und brauchbar hielten, ihre Verbesserungsvorschläge
angebracht hatten, sandte Erzbischof Ignaz Demeter am 24. Februar 1837 den Entwurf
an die zuständige „Regierung des Ober-Rhein-Kreises", um die unumgänglich
notwendige staatliche Genehmigung zu erhalten. Er schrieb:
„Ich erlaube mir anliegenden Plan einer neuzuerrichtenden Dom-Musik-Kapelle
vorzutragen und um seine Bestättigung zu bitten, der zu den sehnlichsten Wünschen
meiner neuen oberhirtlichen Verpflichtungen gehört. Mit verbindlichstem Danke
nehme ich jede Gegenbemerkung an, welche in die praktische Entwicklung des Plans
eingreift. Aber mit tiefem Schmerzgefühl müßte ich aufnehmen, wenn die theoretische
Basis, auf welcher der ganze Neubau beruht, in ihren Haupttheilen verworfen
werden sollte."15
Spätestens mit diesem Schreiben Demeters war die Idee einer Neuorganisation der
Kirchenmusik am Freiburger Münster in die praktische Phase getreten. Bis es aber
soweit war, waren noch viele Dinge zu klären, noch viele Probleme zu lösen. Neben
den schon oben angedeuteten Fragen der Finanzierung traten noch Kompetenzstreitigkeiten
zwischen Erzbischof bzw. Domkapitel einerseits und Staat andererseits auf,
und nicht zuletzt waren auch einige kirchenrechtliche Schwierigkeiten zu beseitigen.
Die Streitigkeiten ums Geld nahmen teilweise beinahe groteske Züge an. Domkapitel
und Stadt beispielsweise stritten sich von 1834 an über Jahre hinweg um einen Betrag
von rund 95 Gulden, den die Stadt Freiburg seit 1783 als Zuschuß zu den Kosten der
Münstermusik bezahlt, mit dem Jahr 1834 aber storniert hatte.16 Doch ging dieser
Streit vermutlich weniger um das Geld an sich — denn bei einem Etat für die Domkapelle
, der mit etwa 2500 Gulden veranschlagt war, waren die 95 Gulden wohl keine
entscheidende Summe — als ums Prinzip, und wurde vermutlich deswegen mit solcher
Ausdauer geführt.
Eine andere prinzipielle Frage, deren Lösung nicht ganz einfach war und einiges
an Papier und an kirchenrechtlichen Verrenkungen erforderte, war diejenige nach
dem Status des Domkapellmeisters. Von vornherein stand fest, daß Leopold Lumpp,
der erste Domkapellmeister, Dompräbendar bleiben sollte. Aber er sollte, nach seinem
eigenen Wunsch und nach den Vorstellungen des Erzbischofs, von „unmittelbarer
Seelsorge für immer dispensiert werden", um seinen umfangreichen Aufgaben
voll und ganz nachkommen zu können. Da aber mit der Stelle eines Dompräbendars
bestimmte Pflichten verbunden waren, die auf jeden Fall erfüllt werden mußten,
wollte Lumpp diese Aufgaben einem anderen Priester übertragen und ihm ein jährliches
Honorar dafür bezahlen. Er hatte auch schon einen Stellvertreter gefunden und
mit ihm einen Vertrag abgeschlossen, und legte im Dezember 1838 diesen Vertragsentwurf
dem Domkapitel zur Genehmigung vor.
134
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0136