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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 193
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35 Urkundliche Feststellungen darüber datieren aus dem 14. Jahrhundert, für Gottenheim schon aus dem
12. Jahrhundert und für St. Peter aus dem 13. Jahrhundert.

36 Seit 1324 wurde Umkirch als „Quartkirche" geführt, d. h. als eine solche, die den vierten Teil des
Einkommens dem Bischof abliefern mußte.

37 Vgl. Kremp (wie Anm. 18), S. 45, 101, 114.

38 Nach uraltem Brauch billigte die Kirche demjenigen, der eine Kirche erbaute oder eine Pfründe zum
Unterhalt eines Pfarrers stiftete, das Recht zu, diese Stelle einem Geistlichen seiner Wahl zu über
tragen.

39 Vgl. Kremp (wie Anm. 18), S. 54 f.

40 Vgl. Kremp (wie Anm. 19), S. 371 ff.

41 Zur Entwicklung des Schulwesens in Deutschland: B. Hamann, Geschichte des Schulwesens, 1986.

42 Die Lehrpläne öffentlicher Schulen für das gemeine Volk (für Trivialschulen) wiesen folgende Lehrge
genstände aus: Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und ein geringes Maß an Sachunterricht. An Ar
men , Industrie und später Eremitenschulen kam noch praktische Arbeit hinzu. Gehobenere Bildung
vermittelten die da und dort eingerichteten gegenwartsbezogenen und eher an Bedürfnissen des Han
dels und Gewerbes orientierten Realschulen. Vor allem seit dem 19. Jahrhundert ist so etwas wie ein
„Schulboom" zu bemerken. Die Zeit der beginnenden Industrialisierung zeigte Folgen auch auf bil
dungspolitischem Sektor. Der Ausbau des Elementar bzw. Volksschulwesens ging seit den 30er Jah
ren rasant vor sich, auch neue Schultypen entstanden. Neben allgemeiner Bildung wurde berufliche
Bildung akzentuiert: auch auf dem Lande gewannen Fortbildungsschulen und Berufsschulen (kauf
männische, gewerbliche, landwirtschaftliche) mehr und mehr Gewicht.

43 Zum Folgenden vgl. man Kremp (wie Anm. 19), S. 421 ff.

44 Vgl. ebd., S. 446.

45 Zur Entfaltung des Berufs und Fachschulwesens im 19. Jahrhundert vgl. man: Hamann (wie Anm.
41), S. 125 ff.

46 Vgl. die Verträge aus den Jahren 1777 und 1828 in: Kremp, (wie Anm. 19), S. 438 f., 440 f.
v Vgl. ebd., S. 444.

4« Vgl. ebd., S. 445 f.

49 Vgl. dazu ebd., S. 446ff.

so Vgl. Haserodt (wie Anm. 20), S. 1091 f., 1083.

51 Ottnad (wie Anm. 7), S. 133.

52 Dazu Kremp (wie Anm. 8), S. 39 ff.

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