http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0213
Wie selbstverständlich geht man nach dem Westfeldzug auch in Teningen von der
Rückkehr des Elsaß zum Deutschen Reich aus. Die neuen Machthaber tauschten Beamte
aus.30 Deutsche Lehrer sollten die elsässische Jugend „auf Vordermann" brin-
gen, elsässische Pädagogen in Baden und Württemberg von der Überlegenheit der nationalsozialistischen
Weltanschauung überzeugt werden. Oberlehrer Schmidt wird
also aus Teningen „zur Dienstleistung vorübergehend in das Elsaß berufen", Hauptlehrer
Leo Müller aus Ensisheim und Lehrerin Margarete Zimmerlin aus Eschbach,
Kreis Weißenburg, an die Volksschule Teningen abgeordnet (Gb. 13. Oktober 1940,
15. Februar 1941). Bürgermeister Heß begrüßt die beiden Elsässer „recht herzlich"
in der Gemeinde und hofft, „daß sie sich in unseren, ihnen neuen Verhältnissen recht
wohl fühlen und zum Segen unserer Jugend wirken können."
Nur einmal, und hierin unterscheidet sich die „heimische Dorfzeitung" entschieden
von der NS-Presse, ist im Gemeindeblatt von Juden die Rede. Der Bürgermeister
erläutert die Bezeichnung „Plutokratie" (15. Mai 1940): „Diese westliche 'Demokratie
', das heißt Volksherrschaft, redet also, wenn sie vom Volk spricht, von jener kleinen
Clique jüdischer und nichtjüdischer Geldfürsten, die allein die Macht über die
Masse ausüben."
Vorbeugen: Strenge Bestrafung . . .
„Die Unterstützung unserer Kriegsführung steht über allem." Mit diesem markigen
Wort schließt das Gemeindeblatt vom 7. September 1939, das zweite seit Kriegsausbruch
. Nach Meinung der Machthaber war der Erste Weltkrieg wegen des „Dolchstoßes
" in den Rücken der kämpfenden Truppe verloren worden; die „Heimatfront"
hatte versagt; das sollte sich nicht wiederholen.
Angesichts der Frontnähe kam dem zivilen Bevölkerungsschutz und der Abwehr
gegnerischer Spionage besondere Bedeutung zu. Anfang September werden die wichtigsten
, später oft noch modifizierten Bestimmungen erlassen. Mit strenger Bestrafung
hatte zu rechnen, wer innerhalb des Grenzstreifens ohne die erforderliche
„grüne Ausweiskarte" angetroffen wurde;31 wer Tauben — zur Nachrichtenübermittlung
geeignet — nicht tötete, sondern gar fliegen ließ; wer Ausländer und Staatenlose
aufnahm, ohne sie umgehend polizeilich zu melden; wer die Sirene mißbräuchlich
in Betrieb setzte; wer feindliche Flugblätter auflas und nicht gleich ablieferte;
wer das Verdunkelungsgebot mißachtete . . . Dazu zwei Einzelheiten: Läden, Gaststätten
u.ä. Häuser sollten besondere „Lichtschleusen" erhalten; „dies geschieht am
einfachsten durch Vorhängen von Teppichen, welche beim Eintreten nach der Seite
gezogen werden und selbsttätig wieder schließen". Die Scheinwerfer von Autos mußten
bis auf einen 8 x 1 cm breiten Streifen abgedeckt sein.
Am 18. Oktober 1939 verweist das Gemeindeblatt auf ein Reichsgesetz vom
5. September 1939; es galt dem Schutz des Räumungsgebietes, zu dem — wie man
hier erfahrt — Teningen gehörte. Um auch den „letzten Volksgenossen" zu warnen,
hat der Bürgermeister rote Plakate drucken und anschlagen lassen: Galgen und
Strick; darunter, in großen Lettern „Diebstahl und Plündern wird mit dem Tode
bestraft". Jüngst sei in Freiburg ein Plünderer dieses Deliktes wegen hingerichtet
worden.
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