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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 100
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0102
0—5 Wappen mit den schuldig
—5

Wappen mit den schildhaltenden
Männern

Österreich-Burgund
Kaiserlicher Doppeladler
Spanische Königreiche etc.
Schwaben und Württemberg mit
schildhaltenden Löwen

haltenden Frauen
0—4 Österreich-Burgund
0—3 (nicht erhalten)
0—2 (nicht erhalten)
0—1 Ungarn und Böhmen

W—4
W—3
W—2
W—l

mit schildhaltenden Greifen

Die so rekonstruierte ursprüngliche Kombination der Erkerreliefs läßt nun deutlich
erkennen, daß die Wappen der beiden Erker nicht einem, sondern zwei Habsburgern
gewidmet waren, die zwar beide Erzherzoge von Österreich und Herzoge von Burgund
waren (vgl. 0—2 und W—4), von denen aber nur der eine römischer Kaiser
(W—3), der andere hingegen zumindest König von Ungarn und Böhmen war.

Setzen wir dieses theoretische Ergebnis in die politische Realität der Bauzeit und
Fertigstellung des Kaufhauses (1531/32) um, so ergibt sich eindeutig, daß der dem
vorderen Münsterplatz zugewandte West-Erker Kaiser Karl V., der Ost-Erker hingegen
seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. gewidmet war, der seit 1527 König von Ungarn
und Böhmen gewesen ist. Ferdinand war aber seit 1531 auch erwählter und gekrönter
römisch-deutscher König: Das dieser Würde zugewiesene Wappen des
einköpfigen, schwarzen Adlers in goldenem Schild fehlt jedoch auf dem Ost-Erker.
Es muß aber im Hinblick auf die obengenannte Entstehungszeit der Erkerreliefs ursprünglich
dabei gewesen sein. Somit ergibt sich, daß das eine der zwei später beschädigten
bzw. heute fehlenden Wappenreliefs jenes mit dem römisch-deutschen Königsadler
war. Hinsichtlich des zweiten in Verlust geratenen Reliefs können wir nur
Hypothesen aufstellen, worauf hier jedoch verzichtet werden soll. Prinzipiell kann
dazu allerdings schon jetzt gesagt werden, daß Ferdinand um 1531/32 — mit Ausnahme
des kaiserlichen Doppeladlers — alle Wappen zu führen berechtigt war, die
auch sein kaiserlicher Bruder geführt hat. Namentlich galt dies auch für alle Wappen
der spanischen Ländergruppen, zumal Ferdinand auch den Titel eines spanischen Infanten
(„Infans Hispaniarum") führte. — Soviel zur Frage des zweiten fehlenden Original
-Wappenreliefs.

Als jedenfalls diese beiden fehlenden Reliefplatten durch das ungarische Wappen
(0—4) und das Doppeladlerwappen (0—3) ersetzt worden sind, hatte man die historische
Situation von 1531/32 und den Umstand vergessen, daß der westliche Erker
einem Kaiser gewidmet war, der niemals König von Ungarn und Böhmen gewesen,
während der andere Erker einem ungarisch-böhmisch-deutschen König gewidmet
war, der erst 1558 als Nachfolger seines Bruders auch Kaiser geworden ist.5 So war
man bei der Ergänzung bemüht, nach Möglichkeit beiden Erkern die gleiche politische
Wertigkeit zukommen zu lassen. Seither tragen beide Erker sowohl den kaiserlichen
Doppeladler als auch das Wappen von Ungarn. Warum bei dieser gut gemeinten
Ergänzungsaktion unnotwendigerweise auch die breiten Wappenreliefs mit den
Schildhaltern durcheinandergebracht worden sind (0—1 nach W—l, 0—5 nach 0—1
und W—l nach 0—5), wird sich wohl nie mehr ergründen lassen.

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