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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 113
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secretarien oder wan ers befilcht, yederzeit und alsbald ind das gewölb gelegt und wie
sich gebürt. in der darzue gehörigen registratur Anschreiben und dermassen versehen
, darmit die vor feür und ander gefarlichait desto bas versorgt und bewarth seyen
und alle ding, wann man deren notturfftig ist, fürderlichen gefunden werden
möge."47 Waren die laufenden Akten in den Kammerkopialbüchern eingetragen und
wie die losen Akten in Laden und Kästen deponiert und registriert, sollten auch die
alten, bisher von der Regierung angelegten Bestände durchgearbeitet werden und die
Kammerbelange daraus entfernt und in die oben beschriebene Ordnung gebracht
werden.

Die Realität bei der Archivanlage und -Verwaltung holte offenbar die Registraturordnung
von 1537 schon bald ein, so daß die vorderösterreichischen Regimentsräte
nur resignierend von chaotischen Zuständen nach Innsbruck zu berichten wußten.
Dazu kam aber in einem speziellen Fall, daß die vorderösterreichische Regierung auf
eine Innsbrucker Anfrage Auskünfte über die Vorgänge der Erbhuldigung erteilen
sollte. Die Vorgänge der Erbhuldigung wären aber nur aus Akten landständischer
Pertinenz der Jahre 1519 und 1523, also zu einer Zeit, als in Ensisheim noch kein Regierungsarchiv
existierte, zu entnehmen gewesen. Der vorderösterreichische Kanzler
Dr. Wendel Arzt und der Rat Simon von Pfirt berichteten der oberösterreichischen
Regierung, daß „sich auch der cantzler in andern Sachen, dessen hievor offtermals
vor uns im rath beschwert, beclagt unnd entschuldiget, das gar kheine alte urbar, saal-
buecher oder abschrifften darvon, noch prothocolla, registraturen, repertoria oder
ichzit dergleichen bey der cantzley alhie vorhanden. So seye die new registratur erst
nemlich anno p. 37 der wenigem zahl angefangen worden, ob dan gleich im schloßge-
welb allerhand missifen, copeyen, acta und abschrifften reponiert, so ligen doch die
selbigen dermassen unnd in sollicher confusion unordentlich und unrichtig durch
unnd under einander, das nichts gewiß alda zusuchen oder zu finden." Da der Kanzler
dazu auch restlos mit seinen anderen Amtsgeschäften überlastet sei, käme er kaum
dazu, sich auch um das Archiv zu kümmern, geschweige denn, es in einen besseren
Zustand zu bringen.48

Es ist daher kaum verwunderlich, wenn auch die von der vorderösterreichischen
Regierung verwahrten landständischen Akten, die schließlich innerhalb des Archivs
eine eigene Abteilung ausmachten, ebenfalls in großer Unordnung waren. Man muß
davon ausgehen, daß auch zahlreiche Stücke auf wenig durchschaubaren Wegen in
den „Privatbesitz" von Angehörigen der Regierungsbeamten bzw. deren Erben gelangten
. So konnte im April 1583 der Kammerrat Georg Stymer der vorderösterreichischen
Regierung offiziell zahlreiche Akten aus dem Nachlaß des Stephan Mosap-
pen, der schon in der Kanzleiordnung von 1544 als Kanzleisekretär erwähnt wurde,
übergeben. Unter den der Regierung übergebenen Akten befanden sich auch zahlreiche
Briefe und Dokumente landständischer Herkunft. Da die Ensisheimer Regierung
offenbar kaum einen Uberblick über ihre Akten, auch nicht der landständischen,
hatte und offenbar auch nicht sichergestellt war, daß die Regierungsakten auch tatsächlich
in das Archiv im Ensisheimer Schloß kamen, erhebt sich die Frage, wie die
Landstände mit ihren Akten und Schriftstücken umgingen.

Die ersten Nachrichten über landständische Akten und deren Verwahrung stammen
aus dem Jahre 1528, und betreffen den Ritterstand und sein Archiv. Wilhelm von Rap-

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