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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 123
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bührliche berathschlagung gezogen und erörtert werden köndten."60 Der Hauptzweck
der Aktenverwaltung durch den Syndikus war also ganz auf die laufenden
Geschäfte des Standes ausgerichtet, auf eine Archivierung, die sicherlich ebenfalls
erfolgte, wird nicht näher eingegangen. In diesem Sinne ist es auch nicht überraschend
, wenn gerade am 19. Januar 1568 vom ritterständischen Syndikus ein „protho-
coll oder diurnalbuch" angelegt wird, das heute jedoch nicht mehr erhalten ist.61

Die Aufbewahrung wird in der selben Standesordnung weiter unten ebenfalls geregelt
. „Unnd damit des löbl. ritterstands habende briefliche, geldsame, baarschafft
und ander dergleichen desto beßer und sicherer bewarth und erhalten werden möge,
so haben sie verordnet, daß ein gemeine wohlbeschlüßiger laden mit zweyen oder
dreyen unterschidlichen schlößern und schlißein, so etlichen sondern persohnen deß
engern ußschutzes gegeben, zugericht solche brief, gewarsame paarschafft darinn gelegt
, allßdann einem erbern rath der statt Breisach uf gebührlich urkhünd zu verwahren
zugestellt werden sollen."62 Dieser Beschluß des ritterständischen Ausschusses
wurde am folgenden Tag mit der Ernennung der Schlüssler dieses Tresors in die Realität
umgesetzt: „Der schlüßlen über die ritterschafft laden zue Breysach seindt drey,
deren hat graf Cuonradt von Tübingen etc. den größeren, volgentz Hanns Hainrich
von Landeckh den anndern unnd Hanns Melchior Heggetzer von Wassersteltz etc.
den dritten Schlüssel. Seindt inen uff der taglaistung zu Breysach den 22. Januarii
anno 68 überandtwort worden."63 Diese Regelung bedeutet, daß die Ritterschaft ihren
Tresor für Finanzen und Akten nicht mehr unmittelbar selbst verwahrte oder
durch Ritterstandsglieder verwahren ließ, sondern die drei Schlüssel an drei Mitglieder
des engeren Ausschusses vergab und den Tresor selbst bei der Stadt Breisach unterstellte
. Damit im Zusammenhang dürfte auch die Bestallung des Breisacher Stadtschreibers
Johann Gey sei zum ritterständischen Einnehmer64 und der Kauf des
Hauses des ehemaligen ritterständischen Einnehmers Johann Dietlin in Breisach stehen
.65 Auch in den folgenden Jahren wurde an dieser Regelung im Prinzip nichts
verändert; von 1572 an waren die Herren von Rappoltstein unter den Schlüsselhaltern,
1581 waren Johann von Pollweiler bzw. Egenolf von Rappoltstein, Georg Leo von
Staufen und Wolf Sigmund von Rotberg als Nachfolger das Hans Heinrich Schnewli
von Landeck die Schlüsselhalter66 und 1586 wird noch einmal die „ritterstandtstru-
hen zu Breisach" erwähnt.67

Nach dem Ritterstand und seinem Archiv stellt sich auch die Frage nach den Archiven
von Prälatenstand und drittem Stand. Das-Archiv des Prälatenstandes galt bisher
als verschollen, ist aber keinesfalls vollständig verloren. Man kann sich sogar aufgrund
des umfangreichen erhaltenen Materials noch einen hervorragenden Eindruck,
seines Zustandes im 18. Jahrhundert verschaffen. Neben zahlreichen kleineren
Notizen ist besonders das umfangreiche Werk des st. blasischen Archivars und Kon-
ventualen Benedikt Gebel hervorzuheben, das ähnlich einem Kopialbuch unzählige
landständische, in erster Linie prälatenständische Akten, in fünf Bänden zusammenstellte
.68 Daneben ist auch das umfangreiche Archivrepertorium bezüglich der landständischen
Akten, das Gebel chronologisch abfaßte und mit oft detaillierten Inhaltsangaben
versah, vollständig erhalten.69 Seine und die Vermerke späterer Archivare
— „adest" und „geht ab" — machen aber deutlich, daß bereits im 18. Jahrhundert
zahlreiche Archivalien nicht mehr auffindbar waren. Gebel geht in der Vorrede seines

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