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umfangreichen Werkes davon aus, „daß von anfang und Ursprung . .. auch vor der
austheilung der anlagen in vier quarten, deren eine der lobl. praelaten-, die andere
der lobl. ritter-, die übrige zwo der stand von stätt und landschafften tragen sollen,
nichts sattsames und gewisses kan und mag bericht werden"70 Gebel kommt zu diesem
Schluß, da das st. blasische Klosterarchiv im Bauernkrieg zerstört wurde und
für ihn feststeht, daß St. Blasien von Beginn an die landständischen Akten verwahrt
habe.
Tatsächlich können auch aus den Aktenbeständen kaum Materialien prälatenständischer
Provenienz gefunden werden, die Aussagen über ein prälatenständisches Archiv
geben. Die Prälatenstandsordnung aus dem Jahr 1567 legt ganz parallel zu der
nur wenig jüngeren Ritterstandsordnung die Pflichten des Syndikus fest: „Item es soll
auch verordnet werden, das zu Verwahrung des gemainen praelatenstandts voraus
auch dessen registern und anderen schriftlichen handtlung auch ein beschlagene tru-
chen mit drey schlossern und drey abgesonderten schlisslen gemacht und dann solche
schlissel ihren dreyen unter dem kleinen ausschuss nach gemainer herren praelaten
guethbedunckhen zue handen geben werden." Nach einigen weiteren Auslassungen
wird das Aufgabengebiet des Syndikus näher bestimmt. „Item der zeith bestelt advo-
cat solle auch alle handlungen, so auf den vorgangenen, letzt wehrenden und künftigen
lanndt- oder ander versamblungtagen gehandtlet unnd beschlossen, ordenlich
prothocollieren unnd dazselbig prothocoll oder ein abschrifft darvon in die laden
uberandtworthen, sich auch sonst in allen rechtfertigungen und handtlungen, die
ihme jederzeith befohlene werden, solches prothocollierens unnd zue verzaichnen
guethlich oder rechtlich gebrauchen."71
Entsprechend dem Ritterstand verfertigte der prälatenständische Syndikus alle
wichtigen ständischen Schreiben, fertigte Protokolle und Zweitschriften und deponierte
diese auch in einer Lade, zu der er 1573 neben Tennenbach und dem Deutschordenskomtur
zu Freiburg einen Schlüssel besaß.72 Diese Ordnung war aber sicher
nicht nur der Ausdruck einer bestimmten Bürokratisierung, sondern auch ein Akt des
prälatenständischen Selbstbewußtseins. Diese Annahme wird durch das wahrscheinlich
gleichzeitig geschaffene Standessiegel, das Christus als den Herrn der Welt mit
einer bekreuzten Weltkugel und erhobener Rechten zeigt, zusätzlich unterstützt.73
Der Amtsinhaber der Syndikatsstelle hatte aber in einigen Fällen offenbar auch die
Gewohnheit, prälatenständische Akten bei sich privat aufzubewahren, wie es bei dem
Heitersheimer Kanzler und Prälatenstandssyndikus Dr. Nikolaus Huber bekannt ist.
Huber hatte von 1573—1578 dieses Amt inne und sollte nach seinem Ausscheiden alle
noch bei ihm befindlichen Schriftstücke abgeben. Als jedoch die drei Beauftragten
des Prälatenstandes, der Prior von St. Trudpert Barthlomäus Thoma, der Lützeler
Konventuale Hans Jung und der Standeseinnehmer Georg Stymer mit Huber die
Ubergabe vollziehen sollten, war dieser mehrfach nicht anzutreffen und die Angelegenheit
schien sich kompliziert gestaltet zu haben.74
Es ist nicht bekannt, wo zu dieser Zeit die prälatenständische Truhe aufbewahrt
wurde, doch ist denkbar, daß ein Zusammenhang mit dem Tagungsort des Standes
und dem Archivlagerort bestand. In den 70er Jahren tagte der Prälatenstand wiederholt
bei den Barfüssern in Freiburg,75 1585 ist auch das Predigerkloster76 und 1578
die Lützeler Kapelle in Ensisheim77 belegt. Anzunehmen ist, daß zunächst Ensis-
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