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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 188
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dem Verkauf von Nebenkirchen und Kapellen sowie sonstigen Einnahmen nicht
decken. Für die österreichischen Vorlande erging daher am 3. 4. 1788 ein Hofdekret,
das eine „Religionsfondssteuer" einführte, „um den neuen Pfarreinrichtungsplan in
die Ausführung zu bringen".93 Ursprünglich nur „auf einige Zeit" gedacht, blieb
diese Steuer dauernd bestehen. Das Kloster Günterstal hatte hierfür 1806 681 fl 44 kr
aufzubringen.94

Auch eine Neuregelung der Schulverhältnisse wurde in Angriff genommen. Man
wollte den Unterricht in den Volksschulen den Geistlichen wegnehmen und auf Laien
übertragen, um kirchliche Einflüsse auszuschalten. Die Besoldung des Lehrers, der
daneben noch das Amt des Sigristen wahrnahm, war in die Klosterrechnung eingestellt
.95

V. Besondere Ereignisse zwischen 1770 1789

Am 20. 10. 1781 erließ Joseph II. das Toleranzpatent. Danach verblieb der katholischen
Religion der Vorzug der öffentlichen Religionsausübung. Den beiden protestantischen
Religionen, also den Angehörigen des augsburgischen und helvetischen
Bekenntnisses und den nicht unierten Griechen wurde das Privatexercitium gestattet.
Die Nichtkatholiken durften ferner im Rahmen gewisser Vorschriften Schulen und
Bethäuser errichten und ihre Pastoren selbst wählen. In staatsbürgerlicher Hinsicht
wurden die Nichtkatholiken den Angehörigen der katholischen Religion gleichgestellt
. Sie durften Häuser und Güter kaufen und Bürger- und Meisterrechte — nach
eingeholtem Dispens — erwerben.

In der Bevölkerung löste diese Anordnung größten Widerspruch aus, der durch
Jahre anhielt. Nach dem Tode Joseph II. versuchte man bei seinem Nachfolger Leopold
die Aufhebung dieses Edikts zu erreichen. Aber Wien blieb in dieser Sache hart
und erwiderte: „Wegen der in den Vorlanden eingeführten Toleranz können sich die
Stände mit Fug nicht beklagen, da die Duldung, mit gewissen Schranken versehen,
und ohne der herrschenden Religion nachtheilig zu seyn, in den so sehr vermischten
Vörlanden durchaus nothwendig ist." So ermöglichte das Toleranzedikt den Protestanten
den Zuzug in den Breisgau und insbesonders nach Freiburg.

Im Jahre 1784 kam eine von Kaiser Joseph II. angeregte Angelegenheit zum Abschluß
, die sowohl für das Kloster als auch für die Bewohner Günterstals von Bedeutung
war. Es handelt sich um die Ablösung der Frondienste (Fronden). Unter Fronden
versteht man einfache körperliche Arbeiten, die von den Frondienstpflichtigen
ohne oder nur gegen geringes Entgelt gegenüber ihrer Herrschaft zu leisten waren.
Man unterschied zwischen Hand- und Spannfronden. Letztere wurden von den Verpflichteten
mit dem ihnen gehörenden Zugvieh erbracht.

In Günterstal hatte ein männlicher, verheirateter „behauster Unterthan"97, also
ein Hausbesitzer, zwei Handfrontage gegenüber seiner Herrschaft, dem Kloster, zu
erbringen. Seine Hausfrau mußte ein „Werk nach dem Gewicht eines Pfundes . . .
spinnen." Ahnliche Verpflichtungen oblagen auch den „unbehausten Unterthanen"
sowie den Ledigen beiderlei Geschlechts. Daneben gab es für alle „behausten und
unbehausten erwachsenen Weibspersonen" die Verpflichtung gegenüber der Herrschaft
, „gegen die Azung und einem täglichen rauhen Batzen die Taglohnarbeit zu

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