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ten5 also über begehrtes Bau- und Wohngelände in zentraler Lage, dürfte in der Regel
ohne größere Probleme ein Bewohner gefunden worden sein, der für die regelmäßigen
Zinszahlungen aufkam. Trotzdem verzichtete das Kloster in einigen Fällen auf
den Hausbesitz bei Zinsverzug und verkaufte auch Häuser.105
Zum älteren, vor der Vorstadt Neuburg gelegenen Hof rechnete man von Anfang
an eine Mühle,106 die auch in Bestätigungsurkunden der Freiburger Stadtherren angeführt
wird.107 Die mit der Bestätigung 1220 zusätzlich übertragenen Wasserrechte
dürften den Mühlenbetrieb erst ermöglicht haben.108 Eine zweite Mühle, oberhalb
des Tennenbacher Hofes gelegen, erwarben die Mönche 1266 von der Freiburger Bürgerin
Gertrud von Benzhausen.109 Gertrud erhielt hierfür dreimal jährlich jeweils
10 Mutt Getreide zeit ihres Lebens. 25 Mark Silber mußte das Kloster innerhalb
eines Monats nach ihrem Tod bezahlen; den Empfänger dieser ansehnlichen Summe
wollte Gertrud noch bestimmen. Zudem garantierte man ihr eine regelmäßige Jahrzeit
im Kloster. Dieser stattliche Preis für die Mühle dokumentiert großes Interesse
der Mönche. 1324 war eine Mühle des Klosters als Erblehen ausgegeben.110 Das
Tennenbacher Güterbuch und eine Urkunde von 1327 unterscheiden eine Niedere und
eine Obere Mühle. Die letztere nutzte ein Freiburger Bürger gegen einen jährlichen
Zins von 32 Mutt Roggen als Erblehen,1,1 Bei beiden Mühlen dürfte es sich um Getreidemühlen
gehandelt haben.
Von den sieben beim Stadthof gelegenen Gebäuden waren drei Schleifmühlen,112
zwei davon produzierten zu Ende des Mittelalters Rüstungen und Waffen.113 Beim
Hof befand sich des weiteren eine Oltrotte. Zur Zeit der Anlegung des Güterbuchs
in den 1320er Jahren war diese Oltrotte wohl noch in Eigennutzung der Mönche,114
ehe sie 1365 gegen einen jährlichen Zins von 2 Pfund Pfennig als Erblehen ausgegeben
wurde.115 Tennenbach verfügte demzufolge in Freiburg um die Mitte des
14. Jahrhunderts zusätzlich zu seinem Wohnhäuser- und Rentenbesitz über zwei
Mühlen, drei Schleifen sowie eine Oltrotte,116 wobei schon damals mindestens eine
Mühle sowie drei Schleifen verpachtet waren. Alle diese gewerblichen Einrichtungen
lagen in unmittelbarer Nähe des Stadthofes. Während des gesamten Mittelalters bezogen
die Mönche Einnahmen von ihren Mühlen und Schleifen.117
1451 traten an den Wehren der Dreisam große Wasserschäden auf. Zur Reparatur
waren alle Nutznießer der Dreisam sowie abgeleiteter Bäche verpflichtet. Der Freiburger
Bürger Hans Buntenmüller, damaliger Betreiber der zu einer Schleife umge-
wandelten Tennenbacher Oltrotte, verweigerte seine Mithilfe, obwohl er auch Nutznießer
der Runsen war.118 Hans versuchte sich unter Berufung auf die Eigentumsrechte
Tennenbachs herauszureden. Zudem benötigte er das zu reparierende Wehr
zum Betrieb seiner Schleife nicht. Wenn man Hilfe begehre, so solle man sich an den
Abt von Tennenbach wenden. Bürgermeister und Rat von Freiburg verurteilten Hans
Buntenmüller zum Arbeitseinsatz. Falls der Abt allerdings die Meinung vertrete, daß
der Schleifenbetreiber nicht zur Reparaturmithilfe verpflichtet sei, so könne er den
Rechtsweg gegen das Urteil beschreiten. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Eigentumsverhältnisse
unklar, so daß der Betreiber der Mühle als Eigentümer angesehen
wurde. Auch für die Mönche waren infolge des geltenden Rechts die Besitzverhältnisse
eher von sekundärer Bedeutung. Entscheidend für die Mönche war allein die
regelmäßige Zinszahlung, die der Schleifenbetreiber leistete. Bei Zinsverzug konnten
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