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täufern geändert. Im Jahre 1799 wurde das Gut Mundenhofen von dem Wiedertäufer
Johann König betrieben. Es fanden dort mehrere Versammlungen dieser Glaubensgemeinschaft
statt,14
Der Pfarrer von Umkirch, zu dessen Pfarrei der Hof gehörte, wandte sich daraufhin
an seinen Dekan, den Pfarrer von Merzhausen. Er bat um Weisung, wie er sich
hierzu verhalten solle, insbesonders aber „wegen dem Taufen, Trauen und Begraben
.., und dem Schulunterrichte" der Wiedertäufer. Auf Grund von genauen Erhebungen
an Ort und Stelle einschließlich der Anhörung des Wiedertäufers Johann König,
dem Pächter des Guts, berichtete die damals in Günzburg residierende Regierung der
Hofkanzlei in Wien: „daß schon an 4 Sonntagen von den Wiedertäufern in dem Stift
Guntersthalischen Freyhof Hauptversammlungen mit Predigt und Gesang abgehalten
worden seyen, welchen nicht nur die 4 bis 6 Stund weit zerstreuten Wiedertäufer, die
Markgrafl, Badische Unterthanen seyen, sondern sogar auch die Frau Abbtißin von
Güntersthal in eigener Person einmal beygewohnt habe."
Der Johann König habe sich bei der Vernehmung darauf berufen, daß diese Ver-
Sammlungen von der Äbtissin erlaubt worden seien, so daß er sich nicht bewußt gewesen
sei, gegen ein Verbot zu verstoßen. „Das (für die Erhebungen zuständige) Amt
merket zugleich an, daß es an diesen Wiedertäufern bisher die ruhigsten, friedsamsten
, und unbedenklichsten Leute gefunden habe."
In ihrem abschließenden Gutachten schlug die Regierung vor, die Versammlungen
der Wiedertäufer zu verbieten, aber die Religionsausübung in den Familien zu dulden
. Da „ein jeder Haus Vatter zugleich der Priester und Prediger für seine Hausge-
noßen ist", liegen größere Versammlungen „außer den Grundsätzen ihrer Religion "
Es wurde ferner vorgeschlagen, die katholischen Pfarrrer anzuweisen, „sich in das
Taufen, Trauen und andere Religions Handlungen der Wiedertäufer nicht einzumischen
, hingegen hätten die Letzteren es bey dem Ortspfarrer anzuzeigen, so oft ihnen
ein Kind gebohren wird, oder sich eine Parthie zu verehelichen entschloßen ist, damit
solches in die Pfarrmatrikel eingetragen werden kann. Die Leichen der Wiedertäufer
wären . .. von dem Ortspfarrer zu begraben, Ihre Kinder hätten die Wiedertäufer in
(die) Schule des Pfarrorts zu schicken, darinn wären sie aber nur im Lesen, Schreiben
, Rechnen etc. zu unterrichten, der Religionsunterrichte aber wäre lediglich ihren
Eltern zu überlassen," Diese Vorschläge wurden in Wien „ganz passend und zweckmässig
gefunden" und erfuhren „unterm 24, 4,1799 die allerhöchste Bestätigung"
Das religiöse Leben der Wiedertäufer wurde durch diese Bestimmungen mit den
staatlichen Gegebenheiten im Breisgau in Einklang gebracht. Die Äbtissin von Günterstal
erhielt aber eine Rüge, „daß sie sich unterfangen, die Abhaltung derlei Versammlungen
ihrem Hofbeständer zu Mundenhofen Johann König, zumal in einer
fremden Herrschaft, wo sie gar nichts zu sagen habe, zu erlauben und sogar derlei
Versammlungen selbst beyzuwohnen," Der Pachtvertrag erfuhr keine Veränderungen»
Nach Ablauf wurde das Pachtverhältnis durch den Kontrakt vom 30. 8.1805 fortgesetzt
. Nach dem Tode Johann Königs heiratete die Witwe den Glaubensgenossen
Jacob Sommer, der in die Vereinbarung eintrat und 1806 mit dem Kloster einen neuen
zwölfjährigen Vertrag schloß.
Ihr Vertrauen auf die Redlichkeit der Wiedertäufer bewies die Äbtissin auch bei
einer anderen Gelegenheit. Der Wiedertäufer Benedict König aus Obernimburg hatte
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