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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0123
im Februar 1806 eine größere Menge Brennholz aus dem Wald von Mundenhofen
erworben. Die Äbtissin räumte ihm einen „Kaufschillingsrest" (Darlehen) von beachtlichen
422 fl ein, der mit 5 % zu verzinsen war, aber nicht gesichert werden
mußte.15

III. Besitz und Vermögen des Klosters
nach dem Inventarverzeichnis vom Juni 1806

Nach der Niederlage von Austerlitz mußte Osterreich im Frieden von Preßburg
(26.12.1805) den Breisgau an das mit Napoleon verbündete protestantische Baden
abtreten. Bereits Ende Januar 1806 wurden die österreichischen Beamten auf den
Kurfürsten von Baden vereidigt. Vor dem landständischen Konseß gab der badische
Regierungsvertreter von Drais „auf speziellen Befehl des Landesfürsten" bekannt:
„daß . . . sämtliche breisgauischen Stifte und Klöster für aufgehoben erklärt seien;
daß ferner ... nunmehr der Landschafts-Versammlung als dem Administrations-
Korpus des Breisgaus das Recht der Landes-Repräs&ntation für erloschen erklärt
sei."16 Die jahrhundertealte Bindung des Breisgaus an Osterreich war damit zu
Ende, was allseits Trauer und Bestürzung auslöste. Die Zisterzienserinnen wußten
nun, daß die Tage ihres Konvents gezählt waren.

Die Ankündigung des badischen Hofkommissärs wurde am 3, 2.1806 konkretisiert
. „Um den hohen Auftrag der Kurbadischen Landesbesitzergreifungskommission
zu vollziehen, vermöge dessen sämtliche in hiesiger Stadt befindlichen Klöster, auch
das zwar außer Stadt, aber ganz nahe gelegene Kloster Güntersthal in Besitz genommen
werde, begab man sich (Hofrath Baumgartner und der Protokollant) ... in das
adeliche Frauen Stift Güntersthal Cistercienserinnenordens ,,. Diesen geistlichen
Körperschaften eröffnete man samt und sonders, dass im Namen Sr. Kurfürstlichen
Durchlaucht des Herrn Kurfürsten von Baden, von ihrem Kloster hiermit feierlichen
Besitz ergriffen werde, worauf sie erklaerten, dass sie sich dem Schutz und der höchsten
Gnade ihres neuen Landesherrn unterthänigstens empfehlen. Sohin wurden die
Patente und Wappenbleche in ihrer Gegenwart an dem Haupteingang ihrer Wohnun-
gen angeschlagen17 Die Äbtissin konnte von da an nicht mehr frei über das Vermögen
des Klosters verfügen.

Eine Kommission der badischen Verwaltung führte im Juni 1806 eine Inventur des
gesamten Klostervermögens durch.18 Alle Besitztümer, Rechte und Verpflichtungen
wurden, systematisch geordnet, auf 133 Bögen erfaßt. Es handelte sich um Haus- und
Grundbesitz in Günterstal, Grezhausen und Mundenhofen. Ferner gehörten zum
Stiftsvermögen zahlreiche Grundstücke und Rechte in einer Reihe von Orten der Umgebung
sowie der Hausrat des Klosters und Vorräte aller Art.

Das Verzeichnis beginnt mit der Beschreibung und Bewertung der Gebäulichkei-
ten. In Günterstal wurde „das solide, in drey Stockwerke eingetheilte Stifts- und
Hauptgebäude mit einer geräumigen Kirche" mit 50 000 fl veranschlagt. Das „Stiftsgebäude
zählt 63 große und kleine Zimmer, 19 Gewölbe im untern Stock ... und eine
geräumige Küche", ist erläuternd angemerkt. Die auf der anderen Bachseite gelegene
„sehr große Scheune für Zug- und Melkvieh", an die das „Beicht- und Pfarrhaus"
angebaut war, hatte einen Schätzwert von 6000 fl. Für das „ zweistöckige Thorhaus

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