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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0136
kopiert wurden. Hieraus ist mit Dank für dessen freundliche Genehmigung zu entnehmen:
„Am 2. Mai 1802 bin ich, Peter Rieh, und Hans Eich vom Leyhäuserhof, Hans Freienberg und Hans
Kaufmann, beide aus dem Baselgebiet, im Breisgau auf der Hochburg gewesen an der Gemeinde und
habe ihnen einen völligen Diener bestätigt, durch das Los hat es getroffen Bentz König, und ich habe
in der Gemeinde dem Bentz in Schwachheit den vollkommenen Dienst anbefohlen."
Dieser Peter Rieh hat zahlreiche ähnliche Amtshandlungen ausgeführt, ohne daß seine Rechtsstellung
innerhalb der Wiedertäufergemeinden erkennbar ist. Ein in den Unterlagen befindlicher Text könnte
die Anweisung für den „anbefohlenen vollkommenen Dienst" sein. In schlichtem Dialektdeutsch sind
darin Grundsätze christlichen Denkens, so wie es diese Gemeinden verstanden, zusammengefaßt.
Möglicherweise ist der genannte Bentz König identisch mit dem Benedict (Bentz?) König, dem die
Äbtissin ein Darlehen gewährte. Die Wiedertäufergemeinde Hochburg ist später erloschen. Nachkom
men des Bentz König leben heute noch in Basel.

16 P.P. Albert, Der Übergang Freiburgs und des Breisgaus an Baden 1806, in: ZGGF 22, 1906,
S. 161 188, hier S. 174.

n GLA 391/13710.

18 GLA 229/36803: Inventar über das sämtliche in dem adelichen Frauenstifte zu Güntersthal vorgefun
dene Actiwermögen und den Paßivstand.

19 GLA 391/13710.

20 Bericht vom 5. 9.1806; GLA 391/13709.

21 Vgl. Protokoll vom 15. 9.1806; GLA 237/4615. Dort finden sich auch die übrigen Dokumente zu die
sem Vorgang.

22 GLA 391/13710.

23 Wie Anm. 5.

24 GLA 391/709.

25 EAF, Fasz. 3: Günterstal, Cisterzienserinnenkloster, Aufhebung (1804 1806); hier auch die Nach
weise für die im folgenden geschilderten Vorgänge.

26 H. Schmid, Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802 1811, 1980, S.138, enthält auch eine zu
sammenfassende Darstellung der Auflösung des Klosters Günterstai. Schmids Ansicht, die Auflösung
des Klosters scheine den Nonnen willkommen gewesen zu sein, wird durch die von keinerlei partei
ischem Interesse beeinflußte Richtigstellung der großherzoglichen Beamten in Freiburg eindeutig
widerlegt Auch die Äbtissin hat die Vorstellungen des Konvents, beisammen bleiben zu wollen, klar
zum Ausdruck gebracht und alle Mitglieder haben uneingeschränkt zugestimmt. Daß sich die Schwe
stern unter den gegebenen Umständen Gedanken gemacht haben, wo sie nach Auflösung ihrer Kom
munität ihren Wohnsitz nehmen können, ist selbstverständlich. Schließlich hat die badische Verwal
tung das Kloster bereits am 3. 2.1806 in Besitz genommen, so daß kein Zweifel an der Auflösung
bestehen konnte. Die Aufstellung des Inventars im Juni 1806 machte die Ankündigung noch deutlicher.

Zu berichtigen sind auch die von Schmid genannten Pensionen. Die von ihm aufgeführten Beträge
geben den Zwischenstand vor dem Erhöhungsgesuch der Äbtissin wieder. Die endgültigen Pensionen
sind oben im Text genannt. Lediglich der Ordnung halber sei noch erwähnt, daß die Äbtissin 1740
geboren ist, also im Zeitpunkt der Klosterauflösung 66 Jahre (nicht wie bei Schmid 62) alt war.

27 GLA 229/36758.

28 GLA 237/4615.

29 A. Graf von Kageneck, Das Haus Franziskanerstr. 9, in: ZBreisGV 104, 1985, S. 263 268, hier
S. 265, S. 268 Abb. 2.

30 EAF, 3142: Stiftungen. Auszug vom 3. 8.1837.

31 Liber Baptizatorum (wie Anm. 3) S. 8. Der Wechsel erfolgte nach dem Eintrag im Oktober 1806.

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