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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0177
Abb. 6 Der Wasserturm für die Freiburger Universitätsklinik während der Bauzeit 1930. Nach dem
Zweiten Weltkrieg wurde das über 50 m hohe Gebäude als Flughindernis abgebrochen.

(Firmenarchiv Brenzinger)

haben. Zusätzlich kompliziert wurde seine Lage durch einen offenen Konflikt mit der
Besatzungsmacht. Sein Schwiegersohn Helmut Dyllick-Brenzinger, der die Vorgänge
miterlebt hat, schreibt, „daß Heinrich Brenzinger — nach Ende des letzten Krieges
wieder als gewählter Vize-Präsident der Industrie- und Handelskammer — von der
französischen Militärregierung in Freiburg in den Anklagezustand versetzt wurde.
Ihm wurde vorgeworfen, ,achtungswidrige und feindselige Äußerungen gegen das
Ansehen der französischen Militärregierung' geäußert zu haben. Heinrich Brenzinger
warf dieser in einer Kammersitzung Inkonsequenz vor, weil sie deutsche Arbeitskräfte
zwangsweise nach Frankreich dienstverpflichtete und damit dasselbe tue, was
man den deutschen Nationalsozialisten in den Gerichtsverhandlungen von Nürnberg
vorwarf. Diese haben während des Zweiten Weltkriegs französische Arbeitskräfte aus
dem Elsaß und anderen Teilen Frankreichs nach Deutschland zur Arbeit abtransportiert
. . . Gerichtsurteil: Heinrich Brenzinger 1 Jahr Gefängnis (mit Strafaufschub)
und 10000 RM Geldstrafe." Diese Verurteilung, die als Demütigung gedacht war,
brachte dem Betroffenen allerdings auch vielerorts Sympathien ein.

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