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Unsicherheiten, die sich auch unter ultraviolettem Licht nicht beheben ließen, blieben
bis zur Schlußkorrektur. Erst hier habe ich mich für die Großschreibung von
„Spital" und ähnlicher Einrichtungen entschieden. Ob Meier, Herter u, ä. Wörter im
Einzelfall als Personenname oder als Berufsbezeichnung, ob Tegenhart als Personenoder
Flurname zu verstehen sei, mußte offen bleiben. Oder „nebent der frügemeß von
Bremgarten" (II 156): Personenname oder Stiftungsgut für eine Frühmesse? Wie ist
der Eintrag „paulus meiger hermans sün" (II 55) zu verstehen? Ist Paulus der Sohn
des Meier Herman? Oder gibt es einen Paulus Meiger, Sohn des Hermann? Das Beispiel
zeigt, daß Interpunktion auf Interpretation hinausläuft13.
Bei Anlage des Registers habe ich oft lange gegrübelt. Meinte ich, eine vertretbare
Lösung gefunden zu haben, „trug" die schon beim nächsten „Fall" nicht mehr. Zwar
konnte ich manche Unklarheit ausräumen, z. B. daß ein lange von mir als „Nollen"
verstandener Name eher als „Stollen" zu lesen sei (I 34), doch habe ich auch hier
noch ein Fragezeichen in Klammern beigefügt, Wer mit der Edition arbeitet, wird gelegentlich
auf Ungereimtheiten stoßen, wie sie mir erst im nachhinein bewußt geworden
sind; statt „nider enowe" sollte man besser lesen „nideren owe" (I 447). Daß
die Entscheidung für Groß- und Kleinschreibung oft willkürlich erfolgen mußte, sei
an einem Beispiel erläutert: Flurnamen sollen klein, Personennamen groß geschrieben
werden; man müßte also erwarten „heisset colmans matte" und „nebent Colmans
matte" (beide II 14). Ich habe mich in beiden Fällen für die Großschreibung entschieden
.
Über weite Strecken sind beide Urbare ermüdend eintönig; es war daher naheliegend
, daß bei Anfertigung des Typoskriptes Einträge übersehen oder beim Druck
doppelt gesetzt wurden. Solche Fehler habe ich wiederholt erst beim Vergleich mit
der Handschrift entdeckt. Im Fahnenabzug waren zahlreiche Korrekturen nötig, die
z. T. ich, z. T. der Setzer zu vertreten hatte. Wiederholt hatte ich im Typoskript Kon-
sonantenhäufung gelassen, wo moderne Editionsgrundsätze zu Vereinfachung raten
(statt „Oppfingen" also „Opfingen"), oder Personennamen erschienen nicht mit großem
Anfangsbuchstaben („uf martini" statt „uf Martini").
Von einem verständnisvoll-freundlichen Dialog mit dem Setzer zeugen die Vermerke
am Rand der Umbruchkorrektur; meine Frage „Stimmt Schriftgrad?" wurde
mehrfach mit „Nein" beantwortet. Bis zum Schluß habe ich Verwechslungen über-
sehen, wenn im Text statt der Anmerkung „q" etwa eine „9" erschien. Eindeutige
„Tippfehler" — z. B. „Würzbrug" in Anm. 517 — stellte der Setzer kommentarlos
richtig (Würzburg). — Bei der dritten Umbruchkorrektur waren auf insgesamt nur
noch acht Seiten wenige Fehler auszuräumen.
Trotz der meist dürren Einträge achteten die Setzer auch auf den Inhalt. Unsicher,
wie ich ein Wort lesen sollte, hatte ich „süß [?]" geschrieben (zu II 384, Anm. g).
Als ich die Korrektur zurückerhielt, fand ich folgende Ergänzung am Rand: „Anm.
d. Setzers: Wenn der Wein von der Trotte kommt, ist er süß". Daraufhin habe ich das
Fragezeichen gelöscht. Solche Aufmerksamkeiten entschädigten für mühsames, monotones
Korrekturlesen.
Besonders aufmerksam habe ich zuletzt jene Abschnitte überprüft, die faksimiliert
der Edition beigegeben werden sollten; kann der Leser doch hier die Zuverlässigkeit
der Textwiedergabe (teilweise) kontrollieren.
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