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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 9
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0011
gräflerland identifiziert werden kann, fragt sich, wo Hasela liegt. In Betracht kommt
Haslach bei Freiburg oder Hasel bei Schopfheim,19 Büttner führt für Haslach bei
Freiburg die in beiden Urkunden erscheinende Klausel an, die Güter seien durch
richterlichen Spruch dem (Zugriffs-)Recht des Königs zuerkannt worden (iudiciaria
acquisione iuri nostro deputatum vel acquistum)P Damit werde auf die Güter angespielt
, die dem um die Mitte des 10, Jahrhunderts entmachteten Breisgaugrafen Guntram
auf königlichen Spruch hin, entzogen worden waren.21 In der Tat spricht der
ehemalige Besitz Guntrams in Betzenhausen22 für das Freiburger Haslach, in welchem
später allerdings kein Basler Besitz mehr faßbar wird. Am 15. Juli erhielt die
Basler Kirche ein predium in Opfingen (Obphinga) ,23 Nur zwei Jahre später gewährte
Heinrich Adalbero das Wildbannprivileg für die Freiburger Bucht5 und 1010
tradierte Birchtilo dem Bistum das Kloster Sulzburg.24 Es darf allerdings nicht übersehen
werden, daß das Bistum durchaus nicht die einzige Institution war, die damals
Besitz im Breisgau erhielt. 1004 erlangte Kloster Einsiedeln eine königliche Bestätigung
seines Besitzes,25 und das an das neugegründete Bistum Bamberg geschenkte
Kloster Stein am Rhein erhielt 1007 den Königshof Kirchen.26 In der Folgezeit erhält
Basel „hoheitliche" Rechte, 1028 Bergbaurechte im Breisgau,27 1041 die Grafschaft
im Äugst- und Sisgau.28 Erst 1048 wird dann weiterer Grundbesitz faßbar.
Heinrich III. schenkte den Domkanonikern ein predium in Lolingen und Minsingen
.29 Lolingen ist mit Nollingen gleichzusetzen, das unter diesem Namen bereits in
St. Galler Urkunden erscheint.30 Fraglich ist, wo Minsingen liegt. Man wird Munzingen
am Tuniberg in Betracht ziehen.31 wo später aber kein Basler Besitz zu finden
ist: es ist daher wahrscheinlicher Minsingen in der Nähe des anderen Schenkungsortes
Nollingen zu suchen, nämlich in (Ober-, Mittel-, Unter-)Minseln.32 Für
dasselbe Jahr liegt eine Bestätigung Heinrichs III. für Rechte des Basler Domkapitels
in Müllheim, Augen und Bickensohl vor.33 In der Urkunde wird berichtet, daß die
Güter von den Bischöfen Udalrich und Theodorich stammten, ihre Weitergabe wird
daher zwischen 1025 und 1048 erfolgt sein. Der Erwerb der Orte kann somit schon
in der Zeit Adalberos liegen. Überhaupt scheint Bischof Adalbero über weit mehr
breisgauischen Besitz verfügt zu haben, als sich aus den Königsdiplomen ergibt. Wie
aus dem Basler Nekrolog hervorgeht, beschenkte Adalbero das Bistum unter anderem
in Teningen, das erst 1004 Einsiedeln bestätigt worden war.34 Dies läßt vermuten,
daß die Privilegierung Basels auf Kosten alteingesessener Grundbesitzer erfolgte.
Tatsächlich ist eine Urkunde Konrads IL vom 23. Juni 1025 erhalten, mit welcher er
dem elsässischen Kloster Murbach Todtnau, Wasenweiler und Euenheim zurückgibt,
die Heinrich II. entfremdet (alienavit!) und Bischof Adalbero gegeben habe,35 Dennoch
setzte Konrad die fördernde Politik seines Vorgängers fort: nachdem er schon
1025 Bischof Udalrich in Basel einsetzen und so die Zugehörigkeit der Stadt zum
Reich erneut demonstrieren konnte, verlieh er 1028 dem Bistum Bergbaurechte im
Breisgau.36 Basler Besitz findet sich daher im gesamten Breisgau. Sowohl der Kaiserstuhl
mit Breisach, als auch das Gebiet zwischen Schwarzwald und Kaiserstuhl ist
dem Basler Einfluß eröffnet. Der Wildbannbezirk mit Opfingen und vielleicht Haslach
runden diese Basler Zonen ab. Im mittleren Breisgau sind mit Seefelden, Müllheim
und Auggen, vor allem aber mit Kloster Sulzburg, Besitzzentren erkennbar. Am
Hochrhein erscheint früh Nollingen und vielleicht Minsein und Hasel. Doch darf ge-

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