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scheint in der Aufzählung „der Hof von Umkirch mit Kirche und Filialkirchen, nämlich
Gottenheim und die anderen Kapellen, die zu ihr gehören" (Curtim de Hun~
chilche cum ecclesia et filiabus suis, scilicet Gottenheim, et aliis capellis ad eam
pertinentibus). Im Liber marcarum von ca. 1360/70 sind als Filialen St. Peter (in der
Freiburger Lehenvorstadt), Hochdorf, Holzhausen und Gotteiiheim genannt.103 Das
Zehntgebiet der Umkircher Kirche muß ähnlich groß gewesen sein, wie das von
Kirchhofen. In Buchheim, Neuershausen, Hochdorf, Opfingen, Waltershofen, Benzhausen
und sogar in Schallstadt und Wolfenweiler bezieht die Umkircher Pfarrei
Zehnte.104 Aus diesen verstreuten Zehnten und Filialen hat man eine alte „Großpfarrei
" Umkirch rekonstruiert, die damit den gesamten Wildbannbereich umfaßt
hätte.105 Den Filialen können Zehntrechte im Bezirk zugeordnet werden, die bezeichnenderweise
in üsenbergischer Hand sind. 1276 versprechen Rudolf und Hesse
von Üsenberg dem Deutschordenshaus in Freiburg, daß sie die Zehnten zu St, Peter,
im Eschholz und im Attentat dem Bischof von Basel, von welchem sie die Rechte zu
Lehen tragen, aufgeben wollen.106 Zuvor hatten wohl die Gebrüder Vasser als Lehensträger
der Üsenberger ihre Rechte dem Deutschordenshaus übertragen. Um endgültig
Eigentum zu erwerben, mußten nicht nur die Vasser, sondern auch die Oberlehensträger
, die Üsenberger, sowie der Eigentümer, der Bischof von Basel
verzichten. Es stellt sich die Frage, ob die baslischen Zehntrechte im Eschholz auf
das Wildbannrecht zurückgeführt werden können. Dagegen spricht aber, daß sie an
eine Kirche, die Umkircher nämlich, gebunden gewesen zu sein scheinen. Denn der
Zehnte bei St. Peter in der Lehenvorstadt wird mit der dortigen Umkircher Filialkirche
zusammenhängen. Auch steht mit dem Kirchhofener Filial- und Zehntbezirk
ein ähnlich großer Bereich zum Vergleich zur Verfügung, für welchen keine Wildbannverleihung
bekannt ist. Auch die anderen Basler Kirchen im Wildbannbezirk -
Lehen und Zähringen —, die in der Fälschung auf 1139 erscheinen, werden in ihrer
Entstehung kaum auf das Wildbannprivileg zurückzuführen sein.107
2. Die Westgrenze: Opfingen und Tiengen
Die Schenkung Opfingens im Jahre 1006 ist die früheste bekannte königliche Schenkung
an Basel im Breisgau. Eine Opfmger curtis und ecclesia wird noch in der Fälschung
genannt, dann aber verlieren sich die Spuren.108 Dafür wird seit 1248 der
Hof des Basler Dompropstes in Tiengen faßbar» zu welchem nach dem Hofweistum
Schutz, Bann und Kirchensatz gehörten.109 Für das 13. Jahrhundert ist also eine beherrschende
Stellung Basels nachweisbar, es verwundert daher, wenn weder in der
gefälschten Papstbestätigung des 12. Jahrhunderts noch im IL Jahrhundert Basler
Besitz in Tiengen zu finden ist. Allerdings deutet die Erwähnung der baslischen Gefolgsleute
Liutold und Volkwin von Tiengen im Jahre 1087 auf Basler Einfluß in Tiengen
.110 Angesichts dieser Quellenlage muß gefragt werden, ob mit „Opfingen" im
Jahr 1006 nicht der spätere Tiengener Domprobsteihof gemeint gewesen sein kann.
Möglicherweise lag der Dompropsteihof am Nordrand des Ortes unweit Opfingens,
so daß eine „Verwechslung" möglich war. Vergleicht man die Gemarkungsgrenzen
der Orte am Westrand des Wildbannbezirks zwischen Tiengen und Gottenheim mit
denen am Ostrand von Adelhausen bis Gundelfingen, so fällt auf, daß Tiengen und
Opfingen sehr große Waldanteile am Mooswald haben, dagegen die Orte am
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