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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 18
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0020
Schwarzwaldrand nicht.111 Da in Opfingen/Tiengen das Bistum noch im Spätmittelalter
fest verankert ist, können die großen Waldanteile möglicherweise auf die Herrschaft
des Basler Bischofs über die Dörfer und den Wald zurückgeführt werden. Eine
vergleichbare Position hatte Basel am Schwarzwaldrand nicht oder sie ging frühzeitig
verloren. Dann aber könnte vielleicht der Wildbannbezirk eine Ausdehnung der Dörfer
in den Wald hinein verhindert haben. In diesem Fall zeigten die Gemarkungsgrenzen
dieser Orte ihren Ausbaustand zu Beginn des 11. Jahrhunderts an.112

3. Die Nordgrenze: Vörstetten, Schupfholz und Holzhausen

Nach den Urkunden von 993 und 1010 hatte Sulzburg Besitz in Vörstetten, Reute und
Holzhausen erhalten. In Vörstetten ist dieser aus spätmittelalterlichen Quellen rekonstruierbar
. Im Jahre 1347 verkauften die Sulzburger Nonnen den Johannitern ihren
Sulzhof, dessen Meier, der „Sulzmeiger", bereits 1283 genannt ist.113 Auch die
St. Peterkirche in Vörstetten, deren Kirchensatz an den Sulzhof gebunden war, gehörte
dem Kloster Sulzburg: Für 1276 ist sein Patronatsrecht belegt.114 Die Vörstet-
ter Kirche war Mutterkirche der Nikolauskapelle von Tiermendingen.115 Kloster
Sulzburg vereinigte also grundherrliche und kirchliche Rechte in Vörstetten. Auch in
der Umgebung Vörstettens wird sich der ursprüngliche Besitzstand anhand üsenber-
gischer Rechte ergänzen lassen. 1276 gaben Hesse und Rudolf von Osenberg dem
Johann Morser und dem Albrecht von Falkenstein ein Gut in Schupfholz zu eigen,
das der Morser zuvor als üsenbergisches Lehen innegehabt hatte.116 Auch in Holz-
hausen verkauften dieselben Usenberger nur drei Jahre später (1279) 15 Juchart
Acker, eine Matte und eine Hofstatt. Von diesen Gütern hatte Johann Snewlin einige
als Lehen, die er jetzt als Eigentum erhielt.117 In beiden Urkunden vergeben die
Usenberger ihre Rechte als Eigentümer, in keinem Fall ist von einer sulzburgischen
Lehensträgerschaft die Rede. Doch sollte dies nicht davon abhalten, ein ursprüngliches
sulzburgisches Eigentumsrecht in Betracht zu ziehen. Denn es wird kein Zufall
sein, wenn in Holzhausen, das 1010 als Güterort Sulzburgs aufgezählt wird, üsenber-
gischer Besitz erscheint.118 In Neuershausen am Westrand des Marchhügels besitzt
ein Snewlin 1358 einen Zehnten als üsenbergisches Lehen.119 In diesem Bereich der
nördlichen Wildbanngrenze lagen Umkircher Filialen in Hochdorf und Holzhausen
sowie Zehntrechte. Die Hinweise sprechen daher für eine recht kompakte sulzbur-
gisch-baselsche Einflußzone. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Ubergabe
Sulzburgs an Basel von 1010 für das Bistum gehabt haben muß.

IV. Frühere Grundbesitzer

In der Urkunde von 1008 wird die Zustimmung der cumprovinciales, die Güter im
Bezirk besaßen, erwähnt. Es stellt sich daher die Frage, ob die Basler Kirche nicht
andere Institutionen verdrängte. Oben konnte bereits auf das Beispiel des Klosters
Murbach hingewiesen werden, auf dessen Kosten Heinrich IL Bischof Adalbero ausstattete
. Th. Zotz hat die Liste der Orte im Bezirk, in denen andere Grundherrschaften
bestanden, zusammengestellt.120 Danach war in fast jedem Ort schon vorher Besitz
anderer Herren vorhanden.121 In den in der Wildbannurkunde nicht erwähnten
Orten der Buchheimer Mark erhielten vom 8. bis 10. Jahrhundert die Klöster Lorsch,
St. Gallen und Einsiedeln Schenkungen. Schon 888 hatte der ostfränkische König

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