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bei auch um Gut, das Herzog Bertold besessen hatte.186 Selbst um das Nimburger
Erbe, das nach der Schlichtung Graf Konrad erhalten solle, scheinen sich die Kontra-
henten noch gestritten zu haben.187 Uber das Zähringer Gut soll schon ein Entscheid
zwischen Graf Egino von Urach und Heinrich I. von Hachberg stattgefunden haben.
Die Einbeziehung des Hachbergers beim Vertrag von 1281 kann zwar mit dessen
Landgrafenamt begründet werden, wahrscheinlich schwangen aber auch diese alten
Streitfragen noch mit. Es würde sich lohnen, diesem Aspekt der markgräflichen
Herrschaft nachzugehen.
D. Zähringische Herrschaftsbildung um Zähringen
Die nächste Umgebung des Zähringer Burgbergs ist 1273 und 1327 eine geschlossene
und kompakte Zone, die das Wildtal im Norden, das Reutebachtal im Süden, sowie
im Altsiedelland Gundelfingen und Zähringen erfaßte. Hier darf man den engsten und
unmittelbaren Burgherrschaftsbereich vermuten. Solche Burgbereiche sind durchaus
üblich, bekannt ist etwa das Beispiel der Habsburg im Aargau.188 Gibt es Hinweise,
daß der Zähringer Burgbezirk erst in zähringischer Zeit zusammengebracht wurde?
L Zähringen als Handlungsort für Rechtsgeschäfte
Im Jahre 1122 schenkten die Brüder Eberhard, Egino und Heinrich von Eichstetten
Besitz im Wiesental an das Kloster St. Blasien, die traditio (Ubergabe) land bemerkenswerterweise
apud Zaringen (in Zähringen) statt.189 Wahrscheinlich 1128, jedenfalls
aber unter Herzog Konrad, schenkte der Ministeriale Hugo von der Burg Zell
apud Castrum Zaringen (in der Burg Zähringen),190 Dieses Geschäft auf der Burg
kann mit der Ministerialität Hugos und mit der Anwesenheit des Burgherrn Herzog
Konrad erklärt werden. Warum aber geschah die Schenkung der edelfreien Eichstet-
ter in „Zähringen'4? Der Traditionsort läßt auch deshalb aufhorchen, weil das Schenkungsgut
ja weit entfernt im Wiesental lag.191 War „Zähringen" etwa ein traditionell
für solche Geschäfte geeigneter Ort? In diesem Zusammenhang gehört vielleicht
auch die Urkunde Rudolfs von Usenberg, der 1219 an Tennenbach schenkte, und zwar
in campo qui est inter Gundeluingin et Tenzilingin (auf dem Feld zwischen Gundelfingen
und Denzlingen).192 Vier Wochen nach dem Hagenauer Vertrag zwischen
Friedrich IL und Egino von Urach über das zähringische Erbe, erscheint auf dem
Felde als Spitzenzeuge der Freiburger Graf, der dort eine politische Versammlung abhielt
(comes Egino, qui in eadem hora secum habuit colloquium), Gut vorstellbar ist
hier die Aufnahme einer zähringischen Tradition durch den gerade erst vom König
anerkannten Zähringererben. Daß sich alte gräfliche Landgerichtsorte lange halten
konnten, zeigt im Breisgau etwa das Beispiel Offnadingens,193 Die Ubergabehandlung
der edelfreien Eichstetter, die, wahrscheinlich mit den Usenbergern verwandt,
sicherlich zu den wichtigen adligen Familien des Breisgaus gehörten, sowie die
Schenkung des zähringischen Ministeralen Hugo deuten zwei Dimensionen von
„Zähringen" an. Im Falle der Eichstetter erweist sich Zähringen als allen zugänglicher
, öffentlicher, Rechtshandlungsort, im Falle Hugos als den besonderen Zwecken
des zähringischen Hauses dienender Stammsitz. Wenn die Schenkung Hugos die her-
zoglich-zähringische Prägung widerspiegelt, so zeigt die Eichstetter Ubergabe eher
eine althergebrachte und traditionelle Funktion des Platzes. Letztere Überlegung
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