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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 30
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nannt.215 Derselbe Befund läßt sich für Opfingen, Haslach und Tunsei feststellen.
Nach dem ab 1100 auftretenden edelfreien Craft von Opfingen,216 erscheint ab der
Jahrhundertmitte der zähringische Ministeriale Kuno von Opfingen.217 In Haslach
wird nach den nobües der Zeit bis 1152218 im Jahr 1221 ein freiburgisch-gräflicher
Ministerialer genannt.219 Auch in Tunsel kann eine Ablösung des 1091 zeugenden
edelfreien Werner220 durch die vor 1122 auftretenden Ministerialen Wolfhelm, Hilti-
brant und Burchard beobachtet werden.221 Hält man diese Verschiebung nicht für

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einen Uberlieferungszufall, so deutet sie eine entscheidende Intensivierung der zäh-
ringischen Herrschaft an? denn die Einflußmöglichkeiten des Herzogs auf abhängige
Ministeriale waren ungleich größer als auf Edelfreie.

E, Zähringische Herrschaftsbildung im Wildbannbezirk

Zähringische Herrschaftsbildung in der Freiburger Bucht soll hier anhand zähringi-
scher Ministerialburgen innerhalb des Basler Wildbannbezirks von 1008 sichtbar gemacht
werden. Wenn allerdings Burgstellen als Indikator für einen politischen Vorgang
dienen sollen, so kann, um so mehr als archäologische Aufschlüsse fehlen, der
Zugang zu einer Burg nur von historischer Seite her erfolgen.222 Wie sich bei der
Arbeit am Katalog der Burgen im Breisgau zeigte, gibt es eine Vielzahl von kleinen
Anlagen in der Ebene, Niederungsburgen, über welche noch seltener Schriftbelege
überliefert sind als über Höhenburgen.223 Ein Zugang über die archäologischen
Uberreste der Anlagen ist in der Regel kaum möglich, weil diese entweder ganz verschwunden
, noch nicht entdeckt oder gar archäologisch untersucht sind.224 Daher
dürfte die Beschreibung der eher zufällig erhaltenen und bekannten wenigen Reste
allein nicht ausreichen, um weitreichende Schlüsse zu ziehen. Hier bieten die Nennungen
einer großen Anzahl von Personen vor allem im Rotulus Sanpetrinus einen
willkommenen Ansatz. In dieser wohl bedeutendsten breisgauischen Quelle des
12. Jahrhunderts ist nämlich eine große Anzahl von Personen verzeichnet, deren Vornamen
ein Ortsname angefügt ist. Wenn diese Personen nun in den Schriftquellen
dergestalt in Verbindung zu einem Ort treten, so ist zu fragen, wie diese Erscheinung
zu verstehen ist. Man wird vermuten dürfen, daß diese Personen in den Orten über
einen herausgehobenen Sitz, eben eine Niederungsburg, verfügten.

Allerdings ist dies in fast allen Fällen unbeweisbar, weil sich ausdrückliche Erwähnungen
der Burgen in den Orten, wenn überhaupt, in den Quellen erst lange nach
der Zähringerzeit finden. Fehlen daher archäologische Ergebnisse, ist man zur Datie-

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rung einer Burg allein auf Überlegungen zur politischen Funktion, die die Burg
innerhalb eines größeren Rahmens gespielt haben mag, angewiesen. Es wäre natürlich
methodisch zuverlässiger, wenn man von einer gewissen Anzahl archäologisch
datierter Anlagen ausgehen könnte, doch ist dies für absehbare Zeit nicht zu erwar-
ten. Man muß daher wagen, übergeordnete historische Überlegungen zur Datierung
und politischen Einordnung einer Burgstelle heranzuziehen. Wenn nun Personen mit
Zubenennungsort in ihrem sozialen und rechtlichen Status als herzogliche Ministeriale
gekennzeichnet werden, so entsteht ein topographisch-historisches Beziehungsgeflecht
, das den zähringischen Herrschaftsraum anzeigt: Wenn der Herzog über
seine Ministeriale Macht ausübt, und diese wiederum an ihrem Zubenennungsort, so

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