http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0036
Bei Wangen/Blankenberg lassen sich aus dem Burgzubehörbereich weitreichende
politische Schlüsse ziehen. Zu ihm werden nicht nur das Gebiet mit den Flurnamen
„Wangerhof4 und „Weiher" im Süden gehört haben, sondern auch der „Schloßwald'4
im Osten.268 Wangener Zubehörgut im Norden läßt das Alter und die Bedeutung des
Burgbezirks für die Zähringerzeit erkennen. Es handelt sich um das sogenannte Jungholz
, daß 1303 zum Burgzubehör der Reichspfandschaft Zähringen gehörte und von
den Grafen von Freiburg verkauft wurde. Das Jungholz, das 1311 ans Kloster Adelhausen
kam, ist in dessen Berain von 1423 unter Tiengen aufgeführt.269 Es heißt
dort: / Jwlcz lit zwuschent dem holczbach und dem nordelbach und ein sit under dem
junclcholcz. 1 holcz lit im rughalm nehent tünger almmd, und ein sit under Tünger
almend und ander site an der von Wangen junclcholcz. Der Holzbach und der Nordelbach
sind nicht näher bestimmbare kleine Bächchen im Mooswald, Ein Flurname
„Allmend" ist im südöstlichen, bewaldeten Opfmger Gemarkungsteil, unweit des
Blankenbergs auf der Karte verzeichnet.270 Nach Aussage des Urbars gehörte das
Jungholz offensichtlich zu einem Ort namens „Wangen", es muß sich dabei um die
1266 erstmals erwähnte Burg Wangen handeln»271 Wenn aber die curia Blankenberg,
die die Landgrafen von Thüringen 1273 an den Deutschen Orden schenken und das
1303 an Zähringen gebundene Jungholz dieselbe rechtliche Vergangenheit haben,
dann muß die curia Blankenberg mit dem „Wangen" des Adelhauser Urbars von 1423
identisch sein. Dem könnte entgegengehalten werden, es sei wenig wahrscheinlich,
daß der gleiche Ort 1266 Wangen und 1273 Blankenberg heiße. In der Zusammensetzung
des Schenkungsgutes von 1273 treten aber Strukturen der Zähringerzeit zu Tage,
wieso also auch nicht Namen dieser Zeit? Es erscheint durchaus möglich, daß die
landfremden Thüringer in ihrer Urkunde Namen aus einer Zeit verwandten, auf die
sie ihre Ansprüche zurückführten. Wie im Falle Vörstettens gelang es den Burgherren
, das unmittelbare Umland in den Rechtsbezirk der Burg einzubeziehen.
3. Besitz- und Herrschaftsstrukturen
Es ist aber zu fragen, wie alt diese Strukturen sind, und vor welchem besitzrechtlichen
Hintergrund sie entstanden. Bei Vörstetten kann eine Entstehung der Motte im
12. Jahrhundert vermutet werden, da Keramik dieser Zeit gefunden wurde.272 Die
Bindung Blankenbergs an Zähringen muß aus der Zähringerzeit stammen und im
Falle Alzenachs legt der Besitz der Burg im 13. Jahrhundert durch die Grafen von
Freiburg nahe, daß die Burg bereits den Zähringern gehörte. Aufßlligerweise sind
die Orte, auf die die Burgen orientiert sind, Hauptorte Basler Besitzes und Einflusses
im und am Wildbannbezirk. Ja selbst der Grund und Boden, auf dem die Burgen errichtet
wurden, scheinen oftmals dem Basler Bistum gehört zu haben. Im Jahre 1248
belehnte der Basler Dompropst Heinrich und Anne von Falkenstein mit dem „Hof
(?) und Gütern in Wangen bei dem Dorf Tiengen, die zu unserem Propsteigut gehören
" (curia et bona in Wangen prope villam Tungen attinentia nostre preposi-
ture).273 Wenn mit curia die Burg Wangen/Blankenberg gemeint sein sollte^ so läge
sogar ein ausdrücklicher Beleg für die Errichtung der Burg auf Basler Grund vor.274
Jedenfalls aber muß der Grund unmittelbar neben der Burg Basel gehört haben. Auch
bei Dachswangen finden sich enge Bezüge zu Basel und seinem Hof in Umkirch, Im
Jahre 1320 übergab Johannes Kolman seinem jüngeren Bruder Nikolaus ein dritteil,
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