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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 42
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0044
Anhang: Karte der Reichspfandschaft und der Landgrafenschenkung

Der Umfang der Reichspfandschaft ist aus den einzelnen Belegen rekonstruiert, wie
sie nach 1303 entgegentreten. Dabei finden sich Formulierungen, die sowohl den
Charakter des Rechtes als Pfandschaft des Reiches, als auch die Zugehörigkeit zu
Zähringen benennt. Dies ist bei der Burg Zähringen mit ihrem engeren Zubehörgut
selbst der Fall, sowie bei Lehen und beim Jungholz zwischen Opfingen und Tiengen.
In anderen Fällen ist nur die Zugehörigkeit zu Zähringen erkennbar, ohne daß von
einer Pfandschaft des Reiches die Rede wäre. Dies gilt ffir die Zinsen vor dem Freiburger
Predigertor, die dafür aber „Königszinsen44 genannt werden* Für eine Zugehörigkeit
zur Reichspfandschaft Zähringen spricht aber, daß in Gundelfingen, das ja
anderweitig als zu Zähringen gehörig belegt ist, 1316 das „Königsgut" genannt wird.
In Tiengen ist ebenfalls ein „Königsgut" erwähnt, hier fehlt aber die Nennung der
Zugehörigkeit zu Zähringen. Tiengen könnte aber wie der Reichshof in Mengen zur
Reichspfandschaft Zähringen gehört haben. So ergibt sich ein recht großer Bezirk,
der sich von Zähringen nach Südwesten an den Tunibergrand und die Mengener
Brücke erstreckt. Vergleicht man nun diese Orte mit den Plätzen, die die Landgrafen
von Thüringen 1273/74 dem Deutschorden in Freiburg schenken,292 so ergeben sich
in der Freiburger Bucht weitgehende Ubereinstimmungen» Im Jahre 1330 gibt Kaiser
Ludwig der Bayer dem Burchard von Usenberg die zum Reich gehörigen Dörfer Rim-
singen, Hochstetten, Achkarren, Leiselheim, Bischoffingen, Ihringen, Merdingen,
Wasenweiler, Oberbergen und das Rotweiler Tal als Pfand.293 Hier erscheint also
ebenfalls umfangreicher Reichsbesitz, der am westlichen Tunibergabhang an den
Pfandschaftsbezirk anschließt. Es stellt sich daher die Frage, ob der Reichsgutcharakter
dieser beiden Bezirke nicht auf eine gemeinsame Wurzel zurückgehen könnte.
Sollten auch diese Dörfer etwas mit Zähringen zu tun gehabt haben?

L Burg Zähringen und unmittelbares Burgzubehör

Graf Egino gab 1316 seinem Sohn Konrad die Burg Zähringen mit nicht näher benanntem
Zubehör.294 Dafür wurde 1327 bei dem Verkauf der Burg Zubehör genannt
:295 Zeringen die bürg, mit dem so dar zu höret ... und Zeringen, das dorfe,
und du dorfer und du telre ze Gundelfingen, ze Holdendal, ze Wlptal und ze Rüti
under der bürg ze Zeringen, und swas das zu höret .. . vnd mit dem kilchensazze ze
Rüti vnder der bürg ze Zeringen. Da an dieser Stelle die Sicherungsklausel für den
Fall der Auslösung folgt, war die Burg 1327 noch Reichspfendschaft.296 Beim Verkauf
erscheint als Zubehör nur ein enger Bezirk mit den Siedlungen und Tälern Zähringen
, Reute, Gundelfingen, Wildtal und HoldentaL297 Orte dieses engeren Burgbezirks
werden schon vorher als Reichsgut erkennbar, In Gundelfingen verkaufte
Ernest Erliep von Freiburg 1316 Zinsen von seinem halben Hof, das zum küniges
gut gehört.298 Es wird die Klausel vereinbart, das Gut solle das Recht haben wie die
anderen, Wirt man aber ds küniges gut iemer wider lidigende. Hier wird mit der
Möglichkeit gerechnet, daß der Besitz des Königsgutes verloren werden kann. Auch
die „Neureute" unter der Burg Zähringen, von welcher die Grafen 1311 und 1312 Zinsen
an Johann von Biggenreute und Johann Malterer verkauften, erscheint schon vor
1327 als Reichsgut, Nach der Urkunde von 1312 liegen die Rechte abe denNürütinan,

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