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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 74
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0076
und im 19. Jahrhundert abgebrochene Rathausturm in Erfurt und der isoliert auf dem
Marktplatz von Halle/Saale heute wieder in alter Schönheit erstandene Rote Turm
des 15. Jahrhunderts Beispiele von zentralen Stadttünnen.312 Letzterer hat einen Vorläufer
mindestens des 14. Jahrhunderts gehabt.313 Angesichts der früh erkennbar
werdenden engen Handelsbeziehungen Halles zum flandrischen Gebiet, liegt es erneut
nahe, hier an Vorbilder aus diesem Raum zu denken.314 Zu untersuchen wäre
u. a. auch der Turm des jetzigen aus einem Kaufhaus hervorgegangenen Rathauses
in Gotha.315

Ehe wir uns dem hier ins Auge zu fassenden Radbrunnenturm von Breisach näher
zuwenden können, ist zumindest im allgemeinen zu klären, ob und auf welchem
Wege nicht auch hier Vorbilder aus den bisher behandelten Räumen des Westens
wirksam geworden sein könnten. Dazu wäre zunächst ganz allgemein auf die umherziehenden
Fernkaufleute zu verweisen, durch die solche Dinge auch ihren Handelspartnern
zur Kenntnis gelangt sein dürften. Einen Hinweis in dieser Richtung bietet
beispielsweise das Privileg für die flandrischen Kaufleute, das ihnen 1173 Mai 29 in
einem Vertrag zwischen Kaiser Friedrich I. und ihrem Grafen zuteil wurde,316 In
diesem wurde u. a. bestimmt: Idem mercatores sub nostra conductu salvis rebus et
personis habebunt ascensum et descensum in Reno et in aliis aquis et terris in im-
perio nostro constitutis.

Aber auch die Staufer, die seit 1185 gemeinsam mit dem Bischof von Basel an der
Errichtung der Kaufmannssiedlung auf dem Breisachberg führend beteiligt waren,
dürften u. a. durch ihre Beziehungen nach Burgund über die Rolle der französischen
zentralen Stadttürme unterrichtet gewesen sein. Verwiesen sei nur auf den in diesem
Zusammenhang wichtigen Tatbestand, daß Heinrich VI. aufgrund des PariagialVertrages
von 1185 Breisach später als Kaiser selbst nicht unter seiner unmittelbaren Mitherrschaft
behalten durfte, sondern es einem jüngeren Mitglied seiner Familie, in diesem
Falle dem als Erbe seiner burgundischen Mutter eingesetzten burgundischen
Pfalzgrafen Otto, übergeben mußte.317 Im staufischen Anteil Burgunds sind zwar
keine Beffrois im ausgehenden 12. Jahrhundert bekannt. Wohl aber gab es in der angrenzenden
französischen Grafschaft Burgund in Dijon und Beaune Beffrois, die auf-
grund der Übertragung des Rechts von Soissons im Jahre 1183 auch in diesen Städten
angelegt worden waren.318 Darin wurden Dijon folgende Rechte zugestanden: ad
villam claudendam et infoccendam, vel ad balfridum vel ad campanam faciendam*
Aufgrund der Quellenlage läßt sich natürlich nicht eindeutig sagen, ob und wieweit
Vorbilder aus dem burgundischen Raum für die Staufer direkt relevant gewesen sein
könnten.

Wohl aber läßt sich dies mit den staufischen Beziehungen zum flandrisch-henne-
gauischen Raum klar beweisen» Auszugehen ist von einer der bedeutendsten Städte
in diesem Gebiet, nämlich der Bischofsstadt Cambrai.319 Das dortige Bistum unterstand
kirchlich dem Erzbischof von Reims, der Primas von Frankreich war. Dadurch
war Cambrai naturgemäß starken politischen und kulturellen Einwirkungen aus diesem
Land ausgesetzt. Staatsrechtlich gehörten Bistum und Stadt jedoch zum Reich,
dessen am weitesten nach Westen reichendes Gebiet sie in dieser Zeit waren. Da sie
besonders dem politischen Druck benachbarter Territorien, wie Flandern und Hennegau
, ausgesetzt waren, suchten die Bischöfe im 12. und beginnenden 13, Jahrhun-

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