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Abb. 1 Erik Wolf. (Privat)
gewiß, dem Staate zugestanden werden muß, in seinem Weltbereich Arteigenes vom
Rassefremden zu scheiden und die völkische Eigenart als Wehr vor Überfremdung
zu schützen." Die Nichtachtung dieser Einsichten „würde als Grundlage des christlichen
Glaubens, die Lehre von der blut- und naturüberwindenden Gotteskraft des heiligen
Geistes erschüttern".
Dieses Bekenntnis zur einenden Kraft des Heiligen Geistes hat jedoch den Kirchen-
gemeinderat nicht daran gehindert, in der Praxis sehr zurückhaltend zu sein. In einer
Sitzung des Kirchengemeinderates wird auf Grund eines Ubertrittsgesuches einer Jüdin
zur evangelischen Kirche diese Frage diskutiert und die Bitte ausgesprochen, „unter
den heutigen Verhältnissen besonders vorsichtig die Fälle zu prüfen".12 Später ist
nichts mehr aktenkundig, was Übertritte von jüdischen Bürgern zur evangelischen
Kirchengemeinde anbelangt. Es ist anzunehmen, daß nach dem Juli 1933, als die
Deutschen Christen die absolute Mehrheit erreicht hatten, derartige Konfessionswechsel
ohnehin unmöglich gemacht wurden.
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