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bürg beobachten wir aber, daß nach dem Herrschaftswechsel gleichzeitig neben der
Kreditaufnahme eine ganze Reihe hoher Steuern eingeführt wurden: der Wochen- und
Pfundzoll sowie eine Abzugssteuer für alle wegziehenden Einwohner.49 Die unheilvolle
Kopplung verhinderte nicht nur eine echte Tilgung, sondern mußte auf die
Dauer zur Erschöpfung des Steuersubstrats führen. Damit wurde ein gefährlicher
Trend der Freiburger Wirtschaft verstärkt, die seit der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts einen deutlichen Rückgang auswies.50
Wenig Beachtung fand in diesem Zusammenhang bisher die monetäre Seite. Da die
Kredite durchwegs sehr lange Laufzeiten hatten, liefen hohe Zinskosten auf, die
schon nach einer Generation die Höhe des Kapitals erreichten. Im Klartext: die Kredite
wurden sehr teuer! Die langen Laufzeiten brachten aber auch das Problem der
Geldentwertung durch die Münzverschlechterung ins Spiel. Die umlaufende Silbermünze
, der Pfennig, erlitt im Zeitraum von 1377 bis 1498 in seinem Silbergehalt einen
Verlust von 47,5 %.51 Auch die handelsübliche Goldmünze, der Rheinische
Gulden, mußte einen Wertverlust hinnehmen, der allerdings erheblich geringer ausfiel
(25,59 %).52
Die oben genannte Auflistung der Kreditaufnahmen 1365—1387 zeigt, daß 51,6 %
der Schuldverträge in Mark Silber, 43,18 % in fl. rh. und nur 5,21 % in Pfennigwährung
abgeschlossen worden waren. Die auf Pfennigwährung lautenden Schuldverträge
wurden bei der Zinszahlung und Kreditablösung voll von der Geldentwertung
betroffen. Das war ein großer Vorteil für die Stadt, denn sie konnte Zinsen und Kapital
mit entwertetem Geld bezahlen. Deshalb griffen die Gläubiger gerne zu Mark Silber
und Rheinischem Gulden als Vertragswährung. Ihre Vereinbarung hatte somit die
Funktion einer Wertsicherungsklausel. Neben der ausdrücklichen Vereinbarung, daß
alles — Zinsen und Kapital — nur in Goldwährung „und kein ander werschaft"53 zu
zahlen seien, findet sich noch häufiger das Zugeständnis „an golde oder pfeningen
als ein guldin geltet".54 Letzteres scheint im 15. Jahrhundert auch in Freiburg üblich
geworden zu sein. Im Jahre 1450 versuchte der Basler Gläubiger Hans Sürlin mit
Rückendeckung des Basler Rats in zwei Schreiben die Zinszahlung in Gold durchzusetzen
: ob er damit Erfolg hatte, erfahren wir nicht.55 In einem undatierten Schreiben
aus dem 15. Jahrhundert muß der Straßburger Hans Meiger nicht nur Rheinische
Gulden statt der wertvolleren Florentiner Gulden zugestehen, sondern auch noch die
Zahlung in Silberwährung „oder aber sovil geltes als dovur geburt".56
Wenn die Stadt aber zudem noch versuchte, die vereinbarte Guldenzahlung zu einem
schlechten Kurs in Silbergeld zu zahlen, dann rief das den wütenden Protest des
Gläubigers hervor. 1427 mußte der Basler Heinrich Schlierbach die Vermittlung sei™
nes Rats einschalten damit die Freiburger ihm auch 1 Ib. 2 s. zahlten, wie es in den
Münzverträgen vereinbart worden war, anstatt lediglich 1 Ib. 1 s.57
Welche Folgen die Währungsveränderungen im 15. Jahrundert für die Freiburger
Stadtverschuldung hatten, wird erst in einem undatierten Schreiben deutlich, das um
1455 entstanden sein dürfte, und an einen ungenannten Erzherzog von Osterreich,
vermutlich Albrecht, gerichtet ist.58 Darin beschwört ihn Freiburg, bei den geltenden
Münzvereinbarungen zu bleiben und auf die geplante eigene Münze zu verzichten
. Ursprünglich seien 20 Plapperte59 für einen Gulden gerechnet worden, doch
nun müsse man bereits 26 für einen Gulden geben, und es sei zu befürchten, daß der
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