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Dabei handelt es sich um die offiziellen Tarife der Münzverträge, die im täglichen Verkehr oft Überoder
unterschritten wurden.
tta Die vor 1365 aufgenommenen städtischen Schulden bleiben in unserer Untersuchung unberücksichtigt
. Im Urkundenbestand (wie Anm, 9) und noch mehr im Zinsausgabebuch Nr. 1 (1384) ist eine größere
Anzahl von Zahlungsempfängern verzeichnet, deren Anleihen vermutlich vor 1365 gelegen
haben. Daher muß bereits eine nicht unbeachtliche Verschuldung bestanden haben. Ihre Größenord
nung abzuschätzen, ist schwierig, weil nur die ausgezahlten Zinsbeträge des jeweiligen Zahlungstermins
genannt werden.
!2 Abtretungsurkunde vom 30, März 1368 in: Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg, hg,
v. J. Dambacher, in: ZGO 9-13, 16-21; hier ZGO 16 (1864) S. 354 f. Riezler (wie Anm, 2) S. 162,
Die weiteren Urkunden bei H. Schreiber. Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. Band
11/1, Freiburg 1828-29, S. 495-539.
*3 StadtAF, A 1 III b, Kopialbuch A, S. 15—17. Die Schuldurkunde ist unvollständig und ohne Besiege
lungsvermerk eingetragen, weil sie vermutlich nie Rechtskraft erlangt hatte, denn sie wurde in meh
rere Zinsbriefe gesplittet. Es ist auch immer vom Plural „Zinsbriefe" die Rede.
14 Vgl. T. Scott, Die Territorialpolitik der Stadt Freiburg im Breisgau im ausgehenden Mittelalter, in:
ZBreisgGV 102 (1983) S. 7—24, hier S. 10 und S. 22 Anm. 4. Eigentlich betrug der Zuschuß nur
30000 fL? nämlich die Höhe der Auslösesumme. Die zusätzlichen 2000 fl. waren der Jahreszins
(6 V3 %) und wurden wohl zur Kreditsumme geschlagen.
15 Der Ablauf der Transaktion ist ausführlich bei Schreiber (wie Anm. 1) s. 191 192 dargestellt. Dabei
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spielte der Basler Bürger Johann von Wallpach als Finanzier der Herzöge von Osterreich eine zentrale
Rolle. Seit 1351 stehen die Wallpach in enger finanzieller Verbindung mit den Habsburgern bei deren
Erwerbspolitik in den Vorderen Landen. Er erhielt dabei zahlreiche Lehen und Pfandschaften im Elsaß
, sowie Schloß und Herrschaft Rheinfelden auf Lebenszeit. Vgl. P. Kgelner, Die Zunft zum
Schlüssel in Basel, 1953, S. 32—37.
16 Vgl Scott (wie Anm, 14) S. 22 Anm. 4,
17 Am 24. Juli 1368 ersuchten die Freiburger den Basler Rat, für eine Geldverbindlichkeit gegenüber
Kunz Sevogel einzustehen und versprachen für die Bürgschaft Schadloshaltung, weil sie auf Badenwei
ler liegende alte Zinsen ablösen mußten, Urkundenbuch der Stadt Basel, Bd. 4 Nr. 325, S. 302, Kaufbrief
für Badenweiler bei Schreiber, Urkundenbuch (wie Anm. 12) 11/1 S. 529 f, 18. Dez. 1368:
Quittung über Teilsumme 12 005 fl. und 4 s. StadtAF. A 1 III b. Urkunde über den Restkredit am
25. März 1371 bei Schreiber, Urkundenbuch (wie Anm. 12) II/2 S. 10—11,
18 H. Flamm, Skizze einer Geschichte der Anleihepolitik der Stadt Freiburg i. Br. bis zum Ausgang des
Mittelalters — 1500 —. Handschr. Ms.? 1 Fasz., S. 1—35, la—10a; StadtAF, Bl Nr. 255.
^ Flamm (wie Anm. 18) S. 4 a rechnet alle Beträge in Mark Silber um, dabei setzt er 1387 für 1 M.S.
6,5 fl. an, was lt. Anm. 11 zu hoch ist.
20 StadtAF B 2 Nr. 4, Kopialbuch C S. 53 ff. für Heinrich, Ulrich und Rudolf Harzer aus Konstanz.
21 Flamm (wie Anm. 18) p. 4 a: Jahr 1378: Leibgeding über 650 fl. Kapital (Kopialbuch C, 104). Jahr
1381: Zins von 4,5 M.S. und 56 ]U M.S. Kapital (Kopialbuch C, 113). Ebenso führt Flamm im Jahre
1372 einen Kredit von 250 M. S. auf. Dabei handelt es sich nicht um eine Neuaufnahme, sondern um
den Weiterverkauf eines bereits laufenden Kredits, dem die Stadt zustimmen mußte.
22 1369 verspricht es Johann Merswin von Straßburg den Freiburger Boten Heinrich Brechter, Johann
Tanheim und dem Stadtschreiber Johann von Gloter (Kopialbuch C, 3). Burkhard von Finstingen, Herr
zu Schöneck, aus lothringischem Dynastengeschlecht, erscheint neben Graf Egino als Empfänger des
großen Zinsbriefs über 880 M.S. und 13 200 M.S. Kapital. Zu seiner Person vgl. Dambacher (wie
Anm. 12) ZGO 16 (1864) S. 347; sein Verwandtschaftsverhältnis zu Graf Egino S. 359. Am 30. März
1368 bewilligt er seinem Verwandten Egino von Freiburg die freie Verfügung über den Zins von 880
M.S., den sie gemeinsam von der Stadt erkauft haben. Dambacher (wie Anm. 12) ZGO 16 (1864)
S. 345—348, Am 17. April gleichen Jahres berichtet er den Freiburgern, daß er mit den Verordnungen
Eginos betr. des Zinses einverstanden sei. StadtAF A 1 III b.
23 Kopialbuch C (wie Anm. 5), 79 81: 17. März 1375: Graf Eginos zweiter Brief über 130 M.S. Zins
und 1950 M.S. Kapital (Zinssatz 62/3 %),
24 Die Abwicklung des Kredits, den die Freiburger an Graf Egino bezahlen mußten, kann an dieser Stelle
nicht weiter verfolgt werden. Das wäre Thema für eine eigene Untersuchung. Die vorhandenen Quel-
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