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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0013
und auch von St. Martin, schließlich in Herdern, dessen Patronatsrecht die Grafen
von Freiburg als Zähringererben überkommen hatten, führte nicht zu einem sicheren
Ergebnis. Er fand aber in einem mehrfach überlieferten Dingrodel von Herdern den
Passus: was wir stössig werden umb ein sache> das mögent wir gen Ruty fiir die Micken
ziehen.9 Daraus folgerte er Herderns Instanzenzug zur Reutebachkirche, während
die Freiburger Pfarrzugehörigkeit zu Herdern eines Anhalts etwa durch Prozessionen
am Patrozinium oder an Kirchweih entbehrt: „Vielleicht hat Freiburg" — so
Müller — „ursprünglich in den Pfarrbezirk Herdern gehört, ist aber durch den Herzog
als Eigenkirchenherr schon sehr bald und so gründlich von seiner Matrix abgelöst
worden, daß auch keines der sonst üblichen Ehrenrechte geblieben ist".10

Das Dilemma bleibt. Es wird nur noch größer, wenn man es auf die Reutebachkirche
als Matrix verlagert, denn Müllers Zuflucht zum Herzog unterscheidet sich zwar
von der Stutz'schen Meinung einer selbständigen Pferreigründung, kommt ihr aber,
was den Eingriff des zähringischen Eigenkirchenherrn betrifft, recht nahe. Natürlich
kannte Stutz das „in diesen Dingen besonders konservative Kirchenrecht", das der
dringend erheischten Abtrennung entgegenstand: „Nehmen wir dazu, daß die Zähringer
zweifellos den Patronat der Mutterkirche hatten, von der die Abzweigung erfolgte
, und daß ihr Einfluß auch sonst ein mächtiger war, so brauchen wir uns nicht
zu verwundern, wenn wir bald einer neuen, einer freiburgischen Stadtpfarrei begegnen
. Wie lange der Übergangszustand, während dessen die neue Ansiedlung zu Herdern
oder einer anderen Kirche des Dekanats Glotter in Beziehung gestanden haben
muß, wohl gedauert hat, das vermag ich" — so Stutz — „so wenig zu sagen, als ich
eine Spur des Errichtungsbriefes nachzuweisen imstande bin",11 Halten wir fest:
Stutz und Müller rechnen mit einem politischen Grund, der zur Lösung Freiburgs
von seiner Matrix führte.

II.2

Die Reutebachkirche als Bestandteil der Burgherrschaft Zähringen

Auf der Suche nach der Zähringer Kirche sind wir — was Wunder — in den Norden
Freiburgs verwiesen. Die am Fuße des Zähringer Burgbergs liegenden alten Ingen-
Orte Gundelfingen und Zähringen gehören nach Meinung der Forschung zum Altsie-
delland. Daß sich die zuständige Pfarrkirche jedoch nicht dort finden läßt, sondern
in Reute, d. h. auf Rodungsland gestanden haben soll, läßt ebenso aufhorchen wie
die Tatsache, daß diese Kirche Teil der Zähringer Burgherrschaft, also Eigenkirche
des Burgherren, gewesen ist. Es bieten sich nun zwei Wege an, die Suche fortzusetzen
: Entweder nach der Matrix der Kirche^am Reutebach Ausschau zu halten oder
die Gründe für deren Zugehörigkeit zur Burgherrschaft aufzuspüren. Den zweiten
Weg einzuschlagen, empfiehlt sich, weil der erste noch schneller im Ungewissen enden
würde.

Allerdings: wie und wann die Zähringer Burgherrschaft entstanden ist, steht nirgends
geschrieben. Es bleibt nur der Weg des Rückschlusses, d. h. der Versuch, aus
dem Vorgang der Auflösung der Burgherrschaft auf ihre Entstehung zu schließen. Da
die Rückschluß-Methode Unsicherheiten in sich birgt, bedarf sie der Vorsicht. Unser
Ausgangspunkt ist die bekannte Urkunde von 1327, mit der Graf Konrad von Freiburg


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