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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0025
auf dem Burgberg dort eine frühalemannische Siedlung zutage gefördert haben,68
spitzt sich die Erklärung des Ingen-Namens Zähringen zu.69 Nicht weniger wichtig
aber ist eine archäologische Sondierung im Bereich der Reutebachkirche und der Kirche
im Zähringer Dorffriedhof, um etwas über deren Alter in Erfahrung zu bringen
.70

V. Von den in Zähringen abgegangenen Kirchen

zum Freiburger Münster

Daß die Burg Zähringen und die Reutebacher Höfe auf Gundelfinger Gemarkung zu
liegen kamen, rührt vom Kauf des Markgrafen Christoph von Baden und Hachberg
her, der mit einem Anteil an der Burg Zähringen 1507 das Dorf Gundelfingen samt
dem Reutebach betraf.71 Die Folgen waren tiefgreifend, weil durch die Konfessionsspaltung
von 1555/57 die Reutebachkirche ihre Funktion verlor. Sie verödete und
verschwand wie der Name Kilchberg, wobei die immer wieder aufflammenden Auseinandersetzungen
um die in der Auflassung begriffene Pfarrkirche überaus aufschlußreich
, aber noch kaum erforscht sind. Hugo Ott hat dies in seinen Bemerkungen
zum Konstanzer Visitationsbericht von 1597, der im Zusammenhang mit der die
Pfarrei Zähringen betreffenden Tätigkeit zweier Freiburger Universitätsprofessoren
steht, aufgezeigt.72 Es ist zu hoffen, daß er auf das Schicksal dieser Kirche und
ihres dominus Hugo plebanus de Rüti, eines Zürcher Kanonikers, zurückkommen
wird; geht es dabei doch um die Unterscheidung und das Zueinander der Rüti-Pfar-
reien im Mooswald und am Heimolsbach.73

Die im Bauernkrieg zerstörte Burg wie die infolge der Reformation nach Gundelfingen
bzw. Zähringen verlegte und dann abgegangene Pfarrei am Reutebach und
nicht zuletzt das Verstummen von Nachrichten über die Basler Kirche in Zähringen
sind Tatbestände, die daraufhinweisen, daß Dorf und Burg Zähringen auf die Schattenseite
der Geschichte geraten waren. Schon die Zähringer Herzöge selbst waren es,
die nach Freiburg gezogen sind und dort ihre Kräfte entfaltet haben, während sie ihre
Bezeichnung nach Zähringen gleichwohl behielten.74 Ohne sie wäre das Freiburger
Münster nicht denkbar, weshalb die von Stutz geäußerte Meinung vom Münster als
der „Pfarr-" oder „Bürgerkirche" der Ergänzung bedarf. Nun wäre gewiß die Alternative
„Herzogskirche" oder gar „Zähringer Kirche" in gleicher Weise eine Verabsolutierung
wie „Pfarr-" oder „Bürgerkirche". Sie wäre zumal hier im Alten Ratssaal
nicht am Platze.

Daß der Pleban Hugo von Freiburg im Jahre 1187 archipresbyter in Brisgaugia genannt
wird und schon 1139 von der maior ecclesia und 1147 von der matrix ecclesia
die Rede ist,75 wonach die Stadt das von den Zähringern verliehene Pfarrerwahlrecht
verlor und die Grafen von Freiburg das Münsterpatronat zur Versorgung ihrer
Söhne im geistlichen Stand benutzten, kennzeichnet die Bedeutung dieser Kirche im
Widerstreit von Stadt und Herrschaft.76 Wenn aber die Deckplatte vom Grab Herzog
Bertolds V. tatsächlich als Altarmensa des Hochaltars im Chor gedient haben
sollte,77 dann kommt darin wohl mehr als nur die Wiederverwendung eines großen
Steines zum Ausdruck. Und man sollte dabei nicht vergessen, daß das von Stutz
selbst vom Eigenkirchenrecht abgeleitete Patronatsrecht in Freiburg so stark war, daß

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