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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0062
ten künsten obligen, seinen Studien vleißig außwarten und er sich als einem Studioso
gebärt und woll anstat halten solle. Jedoch habe er wenige oder fest gar keine lectio™
nes gehört, statt dessen jedoch in den Wirtshäusern gelegen und gezecht (sich beweinet
), übel geschworen und Streit angefangen. Außerdem habe er schlecht über seine
Lehrer geredet und sich insgesamt so aufgeführt, daß man nicht anders konnte als
ihn zu bestrafen. Verdientermaßen sei er etliche Tage im Kerker gefangen gehalten
worden. In Anbetracht seiner Jugend und, da sie ein guotte hoffnung von ihm gehabt
hätten, habe man ihn aus dem Gefängnis entlassen. Aus Dankbarkeit habe er freywil-
ligklich einen leiblichen eid, mit uffgehabten fingern zuo Gott und denn heiligen geschworen
, sölliche straffund gefencknus, als mir vätterlich gethan anzusehen und gegen
alle, die mit seiner Bestrafung irgend etwas zu tun hatten, weder mit Worten,
Werken und Taten, weder heimlich noch offen, etwas zu unternehmen. Er versprach,
in diesem Sinne ein ujfrecht und redlich urphedt (Urfehde) zuohalten. Um weiteres
Unheil zu verhüten, habe er auch geschworen, noch am gleichen Tage Freiburg zu
verlassen und ohne Wissen und Willen der Universität nicht mehr zurückzukehren.
Sollte er dies übertreten, wolle er fortan als rechtlos gelten. Unter Zeugen und im
Beisein des Rektors habe er diese Urkunde eigenhändig unterschrieben und gesiegelt.

Neben Schoppers Unterschrift und Siegel befinden sich die Unterschriften der Zeugen
, des Rektors Christopherus Eliner sowie des Notars M. Blasius Weidenkeller.25

Was den Universitätslehrer und Gräzisten Johannes Härtung dazu bewogen hat,
Schoppers Schulden zu begleichen, ist nicht überliefert.

Als erwiesenermaßen falsch muß nach den bisherigen Ergebnissen die Angabe der
ADB angesehen werden, Schopper sei 1566 aus Osterreich nach Frankfurt zurückgekehrt
. Verständlich wird dieser Irrtum jedoch aus der Tatsache, daß Freiburg i. Br.
damals habsburgisch war und Schopper diese Angabe im Vorwort des Reinike gemacht
hatte.26

Von Freiburg aus begab sich Hartmann Schopper wieder nach Frankfurt, wo er,
wie er angibt, mühsam die von ihm zurückgelassenen Schriften und Bücher sammelte
. Bereits im Frühjahr 1566 wird ein Epigramm Schoppers in einem Werk des
Erasmus von Rotterdam, das unter dem Titel Herrenzucht von Sigmund Feyerabend
verlegt wurde, gedruckt. Die Vorrede Feyerabends trägt das Datum 2. April 1566. In
rascher Folge erscheinen weitere Werke, wobei in späteren Auflagen einige Schriften
mit neuen Titeln versehen wurden. Sein Hauptwerk, der Reinike Fuchs, wurde 1567
in Frankfurt unter dem Titel Opus poeticum de Admirabili Fallacia et Astutia Vulpe-
culae Reinikes gedruckt. Die ersten Ausgaben erschienen bei Feyerabend in Frankfurt
, Spätere Neuauflagen wurden seit 1575 von Bassaeus ebenfalls in Frankfurt herausgebracht
unter dem Titel:

Speculum vitae aulicae. De admirabili fallacia at astutia vulpeculae Reinikes libri
quatuor, nunc primum ex idiomate Germanico latinitate donatio adiectis elegantissi-
mis iconibus, veras omnium apologorum animaliumque species ad vivum adumbran-
tibus. Auetore Hartmanno Schoppero, Novaforense Norico.

Das Werk erschien noch 1595 mit einem Privileg des Verfassers auf zehn Jahre.
Spätere Hinweise auf Schopper sind nicht mehr bekannt.
Der Name Schoppers ist in verschiedenen, Schreibweisen überliefert:

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