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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0075
der mißhandelte Hans Müller noch genau, das er gar vil gottslesterlicher, ja auch
Schmach unnd Schmehe Wortt nitt allein gegen seine Person, sondern auch ge-
genn die gantze Gemeindt, .. . hatt hörenn unnd verschluckenn müssen.

— Gundelfingen könne sich andererseits über eine Reihe von Übergriffen der Freiburger
im Reutebach beschweren.

— In Summa: Wenn Freiburg wirklich, wie behauptet, über längere Zeit sich schon
in seinen Waldrechten gekränkt gesehen hat, hätte die Stadt sich zumindest und
zuerst schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde melden können. Daß ebendies
unterblieb, darin zeige sich die Unnachbarschafft gegen die Gemeinde.

Auf Drängen Freiburgs ließ Markgraf Jakob dem Rat eine Zusammenfassung der
Gundelfinger Stellungnahme zukommen. Angesichts der Gegenseitigkeit der Vorwürfe
schlug er vor, den Streit auf sich beruhen zu lassen. Jede Obrigkeit solle dafür
Sorge tragen, daß in Zukunft solche Tätlichkeiten ausblieben. Freiburg scheint sich
diesem Vorschlag angeschlossen zu haben.

Die Gundelfinger Bauern waren im allgemeinen mit der gemeindeeigenen Weide
für ihr Großvieh ausgekommen. Das belegen die wenigen sporadischen Anfragen*
welche auf witterungsbedingte Engpässe vor allem gegen Ende des Jahrhunderts hindeuten
. Um sich für solche Fälle die Gunst der benachbarten Stadt zu erhalten, hatten
die Einwohner sogar die Instandhaltung der Landstraße durch ihren Bann, die de jure
eigentlich noch der Stadt oblag, mit großen Mühen auf sich genommen in der Hoffnung
, Freiburg werde sich im Bedarfsfell ebenfalls erkenntlich erweisen.

In den folgenden Jahren wechseln sich Anfragen an die Stadt um Weide im
Moos25 und Beschwerden der Stadt über unerlaubte Holz- und Weidenutzung ab.
Anläßlich der alljährlich stattfindenden Begehung des Stadtwaldes wurden im Dezember
1591 erhebliche Schäden im Mooswald festgestellt. Zwar waren der Stadt die
Übeltäter aus Gundelfingen namentlich bekannt, aber sie konnte ihren Schadensersatzanspruch
außerhalb ihrer Jurisdiktion nicht durchsetzen. Bei dem Versuch einiger
Bauern, fünfzig abgehauene Erlen bei Nacht ins Dorf abzutransportieren, wurde
einer gefaßt. Von diesem Andres Ramstein erfuhr Freiburg die Namen von 16 weiteren
Frevlern. Der städtische Rat bat daraufhin das Oberamt in Emmendingen, den
genannten Untertanen die Erlegung des Strafgeldes anzubefehlen. Freiburg hatte jeden
Beschuldigten mit zwei Kronen Strafe belegt — die Gesamtforderung betrug also
32 Kronen. Der angerichtete Schaden berechnete sich aber lediglich auf fünf Kronen.
Markgraf Jakob entsprach dem Amtshilfeersuchen. Er wies den Gundelfinger Vogt
an, sich mit dem Holzmeister der Stadt zu vergleichen. Aber trotz (oder gerade wegen
) der Vermittlungstätigkeit des Vogts konnte kein Ausgleich erzielt werden. Es
zeigte sich jedoch, daß die Stadt ihre Forderungen zwar aufgeschoben, nicht aber aufgehoben
hatte. Es gelang ihr schließlich, zwei der Beschuldigten habhaft zu werden.
Die Unglücklichen, Humprecht Leimenstoll und Hans Graff, schmachteten im Freiburger
Geföngnis, von wo sie nach zwölf Tagen Haft ein flehentliches Bittschreiben
nach Emmendingen schickten. Solange die noch ausstehenden 32 Kronen nicht bezahlt
wären, bestünde für sie keine Hoffnung, aus der mit großen Kosten und Verseu-
mung unserer Haushaltung verbundenen Haft entlassen zu werden. Wie die Sache
für die beiden ausging, ist nicht festzustellen. Für Freiburg endete sie allem Anschein
nach erfolgreich, denn im Frühjahr 1595 wiederholte die Stadt diese Praxis, indem

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