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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0087
pfänden, genau so wie zwei Jahre zuvor dem Meier auf dem Schönehof.64 Diesmal
allerdings waren die Bauern vorschnell an den Vollzug des herrschaftlichen Verbots
gegangen. Martin Flescher war, wie sich herausstellte, mit der Erlaubnis des Schenk
in den Wald gefahren, wovon die übereifrigen Vollstrecker vorgaben, nichts gewußt
zu haben.65 Den 25. Oktober mußte Gundelfingen abermals den Wildtaler Bauern
das Feld überlassen, weil eben in diesen Tagen die Reutter bey uns gewesen. Am
Sonntag dem 26. hatte die Gemeinde offensichtlich etwas mehr Zeit, sich der Sache
zu widmen. Die Söhne und Knechte wurden mit der Instruktion hinauf in den Wald
geschickt, die gegnerischen Bauern ohne Gewaltanwendung abzutreiben. Sollten
diese aber Hand anlegen und in der Überzahl (!) sein, dann sollten sie sich zurückziehen
und unterdessen aus dem Dorf Hilfe herbeiholen.

Zunächst konnten auch die Hirten aus dem Wildtal vertrieben werden. Diese liefen
aber hinab ins Tal, informierten ihren Herrn und kamen mit Verstärkung zurück, von
der sich jedoch nur eine Gruppe zeigte, während sich zwei weitere Haufen im Verborgenen
hielten. Nach einigen derben Wortwechseln aber hat sich der Hinderhalt auch
hetzugetrungen, haben die unsrigen rings umgeben und hinderrücks möderrischer-
weiß angegriffen und der unsrigen zween nidergeschlagen. Unterdessen traf auch die
Hilfe aus Gundelfingen ein. Bilanz des Scharmützels: je nach Aussage etwa fünf nidergeschlagen
, zehn schwer verwundet.

Die Nachricht von diesen Prügeleien hatte das Oberamt aufgeschreckt. Noch am
gleichen Tag, dem 27. des Monats, begab sich der markgräfliche Renovator Gabriel
Förster zum vorderösterreichischen Obervogt nach Waldkirch, Itel Joß von Reinach
.66 Joß war über die jüngste Entwicklung in dem Streit noch nicht informiert
und gab auch nicht viel auf das Gerede von Injurien und Schmähreden oder gar das
Gerücht, Gundelfingen hätte sich 100 Reiter verdingen wollen. Beide Beamte distanzierten
sich von den Gewalttaten und signalisierten die Bereitschaft zum rechtlichen
Vergleich. Reinach ging von dem schon bekannten Standpunkt aus, daß aus dem ius
lignandi nicht auch das ius glandis legendi notwendig folgen müsse. Da in der maßgeblichen
Urkunde von 1349 das miselhus zu Gundelfingen dem dortigen Fronhof zugesprochen
wurde, vermutete er, daß der Wald ursprünglich zu diesem Gutleuthaus
gehört habe. Das Holz sei möglicherweise von den Wildtalern gestiftet worden, um
sich damit für den Krankheitsfall eine Aufnahme in dem Leprosenhaus zu sichern.
Noch immer würden Zinsen und Gülten nach Gundelfingen gezahlt, obwohl das
Haus in Gundelfingen abgegangen und zu Teningen ein anderes erbaut worden sei.67
Förster konnte dazu nichts sagen. Daß die Urkunde in den 1590er Jahren und in der
Renovation von 1603 schon einmal eine Rolle gespielt hatte, überstieg das „Erinnerungsvermögen
" einer erst im Aufbau befindlichen Verwaltung. Nicht vergessen oder
wieder ausgegraben hatten sie jene, in deren Alltag das Pergament seit Generationen
eine Rolle spielte. Von ihnen, den Gundelfinger Bauern, stammten auch Reinachs
dürre Informationen, allerdings aus zweiter Hand. Er hatte sich darauf seinen eigenen
Reim gemacht. Ein Gundelfinger Schweinehirte hatte gegenüber dem Bauern auf
dem Leimenstollen im Wildtal, Michael Flamm, geäußert, daß die Gemeinde Gundelfingen
noch immer jährlich zwei Kronen, etliche Klafter Holz sowie Früchte in
das Gutleuthaus nach Teningen liefern müßten. Auch habe, so ein anderer Gundelfinger
(Severin Flescher), die Gemeinde beim Bau des Teninger Gutleuthauses helfen

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