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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0102
Jh. sind Verbindungen in der Gerichtsherrschaft nachgewiesen; W. Müller, Mittelalterliche Formen
kirchlichen Lebens am Freiburger Münster, in: Freiburg im Mittelalter (VAlemlnst 29) 1970, S.
141—181, hier S, 143 ff. Bis ins 16. Jh. bestand eine Kooperation in der Waldweide.

33 M. Wellmer, Zur Entstehung der Markgenossenschaften. Der Vierdörferwald bei Emmendingen
(Veröffentlichungen d. oberrhein. Instituts f. geschichtliche Landeskunde) 1938; K. S. Bader, Das
Freiamt im Breisgau und die freien Bauern am Oberrhein (Beiträge z. oberrhein. Rechts und Verfassungsgeschichte
1) 1936.

34 GLA 21/468, 1478 Oktober 5.

35 StadtAF A 1 XIX Wildtal, 1515 Dezember 4.

36 Vgl. G. L. v. Maurer, Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland
, 1862, Bd. 1, S. 341.

37 Grundsätzlich eine Verhältniszahl, die sich in diesem Kontext nach der Größe des Viehbestandes richtet
; vgl. J. und W, Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. VI, Leipzig 1885, Sp. 1657; H. FIscher,
Schwäbisches Wörterbuch, Bd. IV, 1914, Sp. 1491; zur folgenden Interpretation auch K. S. Bader,
Dorfpatriziate, in: ZGO 101, 1953, S. 269—274, hier S. 271.

38 Stülpnagel (wie Anm. 5) S. 69 ordnet dies erst dem herrschaftlichen Berain von 1590/98 zu.

39 A. Strobel, Agrarverfassung im Übergang (Forschungen zur oberrhein. Landesgeschichte 23) 1972,
S. 131.

4ö Die vorderösterreichischen Landstände hielten an diesem Recht bis ins 18. Jh. fest und bildeten darin
eine Ausnahme im habsbufgischen Herrschaftsbereich; W. Wirz, Die Forstpolitik der südwestdeutschen
Forstordnungen, Diss. Freiburg 1953, S. 121 ff; K Wogau, Die landständische Verfassung des
vorderösterreichischen Breisgaus 1679—1752, Diss. Freiburg 1973, S. 113.

41 Rosenkranz (wie Anm. 14) Bd. 1. S. 268.

42 GLA 66/9714 fol. 36; GLA 229/114146, S. 2 (Abschrift)

43 Stülpnagel (wie Anm. 5) S. 65 hielt dies für das Wildtaler Gericht schlechthin, ohne dessen eigenartige
Verfassung zu hinterfragen. Die Dynamik ergibt sich aber eindeutig aus der Quelle: Zunächst
wird im Präsens von der Bestellung des Vogts und Gerichts knapp gehandelt. Der anschließende Artikel
über das Frevelgericht beginnt mit den Worten: Es wäre vor dißem diße Gewohnheit ...; GLA
229/114123 fol. 8v. Das undatierte Kompendium dürfte in der ersten Hälfte des 17. Jh. erstellt worden
sein; von dem 1609 verstorbenen Gabriel Schnewlin wird in der 3. Person gesprochen, dessen Erben
werden noch nicht erwähnt.

44 Zur Erbteilung 1564 vgL Margareta Bull-Reichenmiller, Baden betreffende Archivalien aus dem
Germanischen Nationalmuseum Nürnberg, Regesten, in: ZGO 121, 1973, S. 147—298, hier S. 249;
GLA S German. Nationalmuseum Nürnberg, Nr. 112; Stülpnagel (wie Anm. 5) S. 64 f.

45 Es handelte sich dabei um die Urkunde von 1349. Zum folgenden GLA 229/36330 II, hier: Landvogt
Hochberg an Gabriel Schnewlin, 12. Oktober 1591.

46 GLA 66/9714 fol. 42 f; auch GLA 229/114146 fol. 5, 11. Oktober 1596,

47 GLA 229/36330 I, Vertrag zwischen den Inhabern des Wildtals und der Gemeinde Gundelfingen
(Kopie); auch GLA 229/114146 fol. 41 f, Martini (11. November) 1602.

48 GLA 229/36347 S. X

49 GLA 137/127 fol. 19.

so Ob Magdalenas erster Gatte Balthasar von Wolfurt beim Anfall des Erbes 1609 noch lebte, ist fraglich.
Zum Zeitpunkt der Erbteilung 1611 jedenfalls erscheint Maria nur noch als wohljurüsche Wittib, Beide
Ehemänner erscheinen bereits 1617 als Herrschaft im Wildtal; GLA 229/3633011; Stülpnagel (wie
Anm, 5) S. 64 dagegen nennt Schenk v. Castell erst 1624. Giel lebte 1618 in stetem Unfrieden mit
seiner Gattin Maria Magdalena, die vermutlich wegen Geisteskrankheit entmündigt wurde; j. Kind
ler v. Knoblöch, Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. I, 1898, S. 444; GLA Nachlaß Kindler v.
Knobloch, j, Chr. Giel v. Gielsberg. Seit 1624 findet sichltel Jos von Reinach, Obervogt der Käme»
ralherrschaft Waldkirch, neben Schenk im Absender. Beide bezeichnen sich selbst 1629 als Pflegvögte;
GLA 81 I, 90. Sie werden 1628 in einem Durlacher Schreiben als die Vormünder der Bollschweiler
Witwe bezeichnet. Entgegen der Angabe bei Kindler v. Knobloch dürfte Giel 1645 demnach nicht
mehr gelebt haben; Maria Magdalena wird bereits 1627 als dessen Witwe genannt; GLA 81 L 83 Nr.
3 fol. 4. Die Verwechslung der ähnlichen Vornamen schon bei J. Bader, Die Schicksale der ehemaligen
Abtei St. Märgen im breisgauischen Schwarzwald, in: FDA 2, 1866s S. 210 278, hier S. 253.
Seit 1618 dürfte Schenk zumindest de facto die Herrschaft im Wildtal allein ausgeübt haben.

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