http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0008
jüdische Mandanten. Seit 1938 befand sich seine Kanzlei am Martinstor in der heutigen
Kaiser-Joseph-Straße, die damals Adolf-Hitler-Straße hieß. 1941 kam die Einberufung
zum Militär. Nach der Rückkehr aus amerikanischer Gefangenschaft im Jahre
1945 widmete sich Bader tatkräftig dem Wiederaufbau der deutschen Justiz. Die französische
Militärregierung berief ihn noch 1945 zum Oberstaatsanwalt und 1946 zum
Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Freiburg. In diese Zeit feilen weithin aufsehenerregende
Strafverfahren, in denen Bader die Anklage vertrat, so 1946 der Prozeß
gegen den Erzberger-Mörder Tillessen und 1948 der Freiburger „Euthanasie-
Prozeß" gegen zwei Arzte. Auch das ist Rechtsgeschichte des Breisgaus.
Bader ist nie ein Mann der großen Gesten gewesen. Ein schlichtes „Danke" ist daher
gewiß in seinem Sinn. Was gibt es besseres zu sagen?
Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich
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