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kinderlosen Ablebens Eginos gekoppelt. Am 4. April wurde diese Verfügung nochmals
schriftlich bekräftigt. Wie hoch war nun sein Anspruch? Durch eine Notiz im
Kopialbuch C sind wir über seine Höhe informiert: sie betrug 43 692,5 fl.16 und
umfaßte somit rund ein Drittel der gesamten Ablösesumme. Wie es zu diesem Anspruch
, vielleicht einem Erbanspruch, gekommen ist, bleibt unklar und soll an dieser
Stelle nicht weiter verfolgt werden.
Daneben bestanden noch weitere erbrechtliche Abfindungsansprüche von Seiten der
Pfalzgräfin Clara von Tübingen, der Tochter des verstorbenen Grafen Friedrich
(f 1356), die als Alleinerbin die Herrschaft Freiburg übernommen hatte und sie 1358
nach längeren Streitigkeiten für 3 820 Mark Silber dem Grafen Egeno überlassen
mußte. Ihre Rechte in Höhe von 370 Mark Silber befriedigte Egino durch die pfandweise
Abtretung von Burg und Herrschaft Nimburg für 50 Jahre17. Auch seiner
Mutter mußte der Graf noch eine Witwenversorgung ausrichten. Am 23. August gleichen
Jahres verpflichtete sich die Stadt Freiburg, ihr jährlich 60 Mark Silber Zins bei
einem Hauptgut von 900 Mark Silber Kapital auszurichten. Sie sollten von den Zinsen
gezahlt werden, die Egino nach dem Ablösungsvertrag zustanden18» Was mit dem
Heiratsgut seiner Gattin Verena von Neuenburg in Höhe von 1000 Mark Silber geschehen
ist, das auf Burg und Herrschaft Freiburg gesichert war19, ist nicht bekannt.
Alle diese Ansprüche waren auf die Herrschaft Freiburg gesichert gewesen. Beim
Verkauf mußten diese Belastungen nun abgelöst werden, so daß ihm trotz der hohen
Auslösesumme nicht mehr allzuviel übrigblieb* Das würde die Tatsache erklären,
daß sich der Graf auch in den folgenden Jahren in permanenten Geldnöten
befindet20.
Einen weiteren Komplex umfassen schließlich die Geschäfte um die Erwerbung
und Übertragung der Herrschaft Badenweiler an den Grafen.
Die eigentliche finanzielle Konkretisierung des Herrschaftswechsels erfolgte dann
in zwei großen Schuldurkunden der Stadt, in denen die finanztechnische Abwicklung
vereinbart wurde, Von diesem Komplex ist dann die umfangreiche Gruppe jener Ur-
künden abhängig, die den Ubergang an Osterreich und dessen finanzielle Beihilfe
betreffen»
1. Der Kauf der Herrschaft Badenweiler
Der Kauf der Herrschaft Badenweiler konnte relativ einfach und reibungslos über die
Bühne gebracht werden. Im Vorvertrag vom 3. März war vereinbart worden, daß
Freiburg diese Herrschaft von den Grafen von Fürstenberg kaufen solle, um sie dann
an Graf Egeno von Freiburg abzutreten, Wenn das nicht möglich sei, sollte der Graf
mit 5 000 Mark Silber entschädigt werden21. Offensichtlich war er nicht an einer
reinen Geldabfindung interessiert, sondern ebenso wichtig war für ihn, daß er weiterhin
im Kreise seiner Standesgenossen als Herrschaftsbesitzer agieren konnte. Im
Kaufbrief vom 13. April 1368 traten die Grafen Heinrich und Conrat von Fürstenberg
die Herrschaft für 25 000 Florentiner Gulden an Freiburg ab22. Doch zuerst mußten
noch die darauf lastenden Schulden abgelöst werden. So z, B. an Konrad Sevogel in
Basel; dabei beanspruchte Freiburg die Hilfe seines alten Bündnispartners Basel als
Schadlosbürgen23.
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