Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 31
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0033
Die Kaufsumme konnte nur in Teilbeträgen aufgebracht werden. Am 18. Dezember
1368 quittierte der Graf von Fürstenberg den Freiburgern über 12 005 fl. und 4 sch.
(Schilling), und 1371 war bis auf 501 fl. 4 V2 lb. (Pfund) alles bezahlt. Dieser Restbetrag
wurde als Darlehen stehengelassen und mit 50 fl. Zins jährlich verzinst und

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ging als Leibrente an seine Tante, Gräfin Elisabeth von Straßberg, Äbtissin zu Erstein
im Elsaß.

Mit dem Kauf der Herrschaft Badenweiler war ein weiteres Finanzgeschäft verknüpft
, in dem eine reiche Patrizierfamilie aus Konstanz, die Gebrüder Heinrich,
Ulrich und Rudolf Harzer24, die beiden Grafen von Fürstenberg und die Stadt Freiburg
zu einem Dreiecksgeschäft verbunden waren. Die ehemaligen Besitzer der
Herrschaft Badenweiler^ Graf Konrad von Fürstenberg und seine Gattin Adelheid von
Griessenberg, hatten vor einigen Jahren die Burg und Herrschaft Griessenberg im
Thurgau an die Harzer verpfänden müssen25. Nun sollte ein Teil des Kauipreises
für Badenweiler in Höhe von 2 542 Ib. und 10 sch. Konstanzer Währung zur Auslösung
dieser Pfandschaft benützt werden. Da Freiburg aber diese Summe nicht bar
bezahlen konnte, verpflichtete sich die Stadt am 2. Mai 1369 in einem umfangreichen
Vertrag, diesen Betrag bis zum 1. Mai des folgenden Jahres an die Harzer zu entrichten
. Wahrscheinlich mußte Freiburg die Summe erst durch Anleihen aufbringen26.
Nach einer Auszahlungsnotiz ist die Zahlung erst zum 1, Mai 1371 erfolgt27. Es
wurde zwar expressis verbis keine Verzinsung vereinbart, doch es ist zu vermuten,
daß in den 2 542 Ib. 10 sch. der Zinsbetrag bereits enthalten ist, denn die ursprüngliche
Pfandsumme hatte nur 2 000 Ib. betragen. Das ergäbe für die Laufzeit von
2 Jahren einen jährlichen Zinssatz von stolzen 10% %28.

Auffällig sind die zahlreichen Sicherungen im Vertrag. Obwohl die Freiburger die
Summe bis zur Fälligkeit wahrscheinlich verzinsen mußten, so beinhaltete der Ver~
trag in erster Linie eine Zahlungsverpflichtung auf einen bestimmten Termin» Beide
Vertragspartner, die Grafen von Fürstenberg wie die Gebrüder Harzer, waren am
pünktlichen Eingang der Summe interessiert, um Burg und Herrschaft Griessenberg
wieder auslösen zu können. Dingliche Sicherungen, wie die übliche Verschreibung
auf das Vermögen der Stadt, fehlen völlig. Dafür sollten zahlreiche ausgeklügelte personale
Sicherungen, die weit über die üblichen Klauseln wie Mitschuldner und Einlagerbürgen
hinausgingen, die Zahlungsverpflichtung absichern. Wie H, J. Gilomen
betont, wurden höhere Risiken nicht in erster Linie durch höhere Zinssätze, sondern
durch zusätzliche Sicherheiten kompensiert29.

Zuerst mußten sich neben der Stadt Freiburg noch ausdrücklich die Stadt Villingen,
Graf Konrad von Fürstenberg und seine Gattin sowie sein Neffe Heinrich von Fürstenberg
, Peter von Hewen und Oswald von Wartenberg als „angülten" (Mitschuldner
)30 verpflichten. Bei Zahlungsverzug konnten sich die Harzer 14 Tage nach der
Mahnung die geschuldete Summe auf dem Wege der sogenannten „Schadennah-
me"31 ersatzweise auf Kosten der Schuldner und Mitschuldner auf jede nur mögliche
Weise beschaffen, sei es durch Kreditaufnahme bei Juden oder Christen, in Konstanz
oder an andern Orten32. Zusätzlich mußten ihnen Schuldner und Mitschuldner
alle dabei entstehenden Nebenkosten wie Botenlöhne und Mahnkosten ersetzen.
Diese Maßnahme konnte für den Schuldner sehr teuer werden.

Auch die obligaten Einlagerbürgen mußten gestellt werden. „Beim Einlager [obsta-

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