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jeweiligen Kurs zu Freiburg oder Straßburg erfolgen. Zahlungstermin war alljährlich
zu Lichtmeß (2. Februar).
Mit der Festlegung des Kreditbetrags in Mark Silber war aber keinesfalls eine Zahlung
in ungemünztem Feinsilber, meist in Barrenform, gemeint38» Die Gläubiger
legten Wert darauf, daß große Summen in Mark Silber oder Gulden festgelegt wur-
den? um die laufende Entwertung der umlaufenden Silbermünzen zu vermeiden. Somit
hatte die Festsetzung in Mark Silber als Vertragswährung die Funktion einer
Wertsicherungsklausel. Die Zahlung erfolgte dann in Silbermünzen oder Gulden zum
jeweiligen Kurs39.
Die Kreditsumme wurde pauschal durch eine Verschreibung auf den städtischen
Grundbesitz gesichert40. Anders als der Kreditvertrag mit den Gebrüdern Harzer
besaß der Schuldbrief trotz der extrem hohen Schuldsumme keine über das übliche
Maß hinausgehende zusätzlichen Sicherungen. Doch mußten sich die 60 reichsten
und angesehensten Freiburger, darunter 14 Ritter, als Einlagerbürgen verpflichten,
die sich acht Tage nach der Mahnung in Basler oder Colmarer Gasthäusern auf Kosten
des Schuldners aufhalten mußten, bis der ausstehende Zins bezahlt war. Neben
Vereinbarungen über den Ersatz ausgefallener Bürgen wurde dann als nächste Maßnahme
vereinbart, daß der Gläubiger bei Nichteintreten der Bürgen sowohl gegen den
„gebrochenen" Bürgen als auch gegen die Stadt mit oder ohne gerichtliche Mittel
vorgehen konnte.
Doch an diesem Schuldbrief können wir noch weitere Besonderheiten entdecken.
So ist er nicht im Original überliefert, sondern nur in einer Abschrift im Kopialbuch
A der Stadt Freiburg. Jedoch auch diese Kopie ist keinesfalls vollständig; sie bricht
nach ca. zwei Dritteln unvermittelt ohne Datumsangabe ab. Zudem fehlt die Durchstreichung
, mit der man die zurückgezahlten Kredite üblicherweise als getilgt kennzeichnete
. Somit kann man vermuten, daß der Schuldbrief in dieser Form wahrscheinlich
nie rechtskräftig geworden ist und sehr bald durch andere Vereinbarungen
ersetzt wurde, Im Vertrag vom 30. März 1368 wird zwar der Schuldbrief erwähnt,
der mit dem Siegel der Stadt und der 60 Bürgen versehen sei41, doch im zweiten
Vertrag mit dem gleichen Datum wird nicht von einem Schuldbrief, sondern von
Schuldbriefen im Plural gesprochen42. Auch in der folgenden Zeit ist nie mehr von
einem Zinsbrief über 880 Mark Silber, sondern nur von einem über 305 Mark Silber
die Rede. Der Betrag von 305 Mark Silber Zins, der 4 577 Mark Silber Kapital entsprach
, ist aber genau jener Betrag, der im großen Zinsbrief als mögliche Teilablösung
genannt worden war. Somit ist es bereits Ende März 1368 zu einer neuen
Finanzierung gekommen, die den großen Schuldbrief gegenstandslos werden ließ,
Wie wir unten sehen werden, sind an dieser Stelle die Habsburger mit 30 000 fL eingesprungen
, was nach dem damaligen Guldenkurs ca. 5 454,5 Mark Silber entsprach
, und damit hat sich die Schuldsumme nochmals drastisch erniedrigt.
Graf Egino benutzte aber in der folgenden Zeit die Möglichkeit, erhebliche Teilbeträge
des Briefs über 305 Mark Silber jährlichen Zinses an seine Schuldner
abzutreten43. Die Mobilisierung seines Rentenbriefs war ohne große Schwierigkeiten
möglich, wie die Zession an Heinrich Störkelin von Straßburg vom 7. Februar
1370 zeigt44. Die Stadt Freiburg mußte nur durch eine Urkunde ausdrücklich ihre
Zahlungspflicht gegenüber dem neuen Zahlungsempfänger erklären, der somit in die
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