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sq., am Beispiel Louis XIII. feststellt: „Im neuen König, dem Nachfolger seines Vaters, reinkarnierte
sich sogleich nach dessen Tod das Amt", womit auch die königliche Beisetzung, e. g. die Louis XIV.,
an Bedeutung verlor.
93 „Die Trauer-Pferde zeigen den schmertzlichen Verlust an, den das Land erlitten; die Freuden-Pferde
aber, die Freude der Unterthanen, daß der Abgang des Landes-Regentens durch den Successorem
wieder ersetzt ist." (Rohr, Ceremoniel Wissenschafft der großen Herren, p. 313. Ähnlich bei Moser,
Hofrecht, tom. 1, p. 452 sq. Beide Pferde ritten rsp. begleiteten geharnischte Reiter, entsprechend
ihrer Funktion auch als blanke oder schwarze Kürassiere bezeichnet. Im Leichenzug des Großen Kur
fürsten Friedrich Wilhelm I. 1688 traten neben dem Freudenpferd, „so gantz mit leibfarbenem Sam
met bekleidet", ein Kürassier zu Pferd, „welcher einen gantz vergüldeten und auf der Extremität blau
emaillirten Harnisch an", sowie ein ebensolcher „im gantz schwartzen Cüriß zu Fuß" in Erscheinung,
beide mit Helmen mit farbiger resp. schwarzer Helmzier (Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2, p.
626).
94 Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2, p. 659.
95 Hermann Heimpel schildert in seinen Erinnerungen „Die halbe Violine", Frankfurt a. M. 1959, p.
196 sq., den Brauch des Leibpferdes im Leichenzug gelegentlich der Beisetzung des bayerischen
Prinzregenten Luitpold im Jahre 1912, wie er auch bei seinem Vorgänger Ludwig IL 1886 gepflegt
worden war: „Die königliche Sattelkammer war lebendig geworden: so viele Pferde, Schabracken,
Bereiter. Die Gugelmänner zogen als düstere Mummerei vor dem Sarge. Dieser ruhte auf einem Wa
gen, den zwölf Pferde, mit schwarzen Decken überhangen, zogen, von Pferdehaltern geleitet; f. . . ]
Dem Toten wurde das Leibpferd nachgeführt 'spanisch burgundisches HofzeremonieH', hörte Er
hard hinter sich sagen." (cit. nach Metken, Die letzte Reise, p. 210 sq.; cf. den ausführlichen Bericht
zur Trauerfeier Ludwigs II. bei Rattelmüller, Pompe funebre, p. 142). Eine zeitgenössische Darstel
lung des Leichenbegängnisses König Max II. von Bayern zeigt das schwarz verhangene Leibpferd
direkt hinter dem Leichenwagen (Metken, Die letzte Reise, p. 210), desgleichen der bei Anger, Ge
schichte der k. k. Armee, p. 521, dargestellte Leichenzug aus dem Jahre 1724, der zusätzlich den
'traurigen Ritter' vor dem Leibpferd aufweist.
96 Noch bis in unsere Zeit, so e. g. bei der Beisetzung des ermordeten Lord Mountbatten im Jahre 1979,
pflegt die britische Armee diesen Aspekt des mundus inversus, der auch bei den allerdings Präsident
Lincolns Beerdigung nachempfundenen Trauerfeiern für nordamerikanische Präsidenten, hohe
Staatsbeamte und Offiziere beachtet wird. Cf. T. J. Edwards, Military Customs, Aldershot 51961, p.
203 (fig.) sq.; Leopold Schmidt, Totenbrauchtum im Kulturwandel der Gegenwart (= Mitteilungen
des Instituts für Gegenwartsvolkskunde, Nr. 10; Sonderabdruck aus dem Anzeiger der phil.-hist.
Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 118. Jhrg. 1981, So. 11), p. 178 u. fig. 4;
Billy C. Mossman/M. Warner Stark, The Last Salute: Civil and Military Funerals 1921 1969,
Washington D. C. 31991, besonders die fig. p. 277.
97 Brückner, Roß und Reiter, passim.
98 idem, p. 196, der hier einen Zusammenhang mit dem 'Pferdeopfer' herstellt. Doch ist der auf den
Herrscher bezogene Rahmen zu eng gewählt, um als Interpretation des Totenpferdes zu genügen.
Brückner vermutet überdies irriger Weise wohl in Anlehnung an Jähns, Roß und Reiter, p. 447
dieser Brauch habe nur in Brandenburg Preußen bestanden, wo e. g. Friedrich Wilhelm I. seinem
Generaladjutanten Graf v. Hake „zwei Tage vor seinem Ableben, sein bestes Reitpferd [schenkte],
mit den Worten: dieses ist das letzte, was ich euch geben werde, behaltet es zu meinem Andenken."
(Anton Balthasar König (Hrsg.), Biographisches Lexikon aller Helden und Militairpersonen, welche
sich in Preußischen Diensten berühmt gemacht haben, tom. 2, , Berlin 1789, p. 95). Auch in den
Armeen anderer deutscher Staaten läßt sich diese Sitte nachweisen, wie dies gerade die kaiserlich
österreichischen Reglements dieser Zeit bestätigen.
99 Reglement Daun 1733, p. 120. Bereits 1729 wandelte ein Rescript des Hofkriegsrates diese Naturalab
gäbe in eine monetäre, gestaffelt nach Dienstgrad und Stellung ab. Aber auch andere Teile der Ausrü
stung verfielen traditionell beim Ableben vorbestimmten Chargen: des Obristen „Degen und Stock
gehöret seinem Adjutanten, gleichwie des Titular Obristen seiner dem Regiments Adjutanten. Dem
Tambour von der Compagnie die Stiefel und der Hut." (Reglement Khevenhüller 1734, 2. Teil, p.
138); „die Partisan aber dem Regiments-Tambour." (Reglement Daun 1733, p. 119).
100 Oscar Teuber/Rudolf Ottenfeld, Die Österreichische Armee von 1700 bis 1867, tom. 1, Wien 1895,
p. 58. Hinterließ der Offizier eine mittellose Witwe, so „wird er von selbsten so discret sein, daß
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