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wird von einigen Pilastren, die mit Sammet und goldenen Tressen bekleidet, unterstützt, an welchen
hernach die Wapen hängen. Andere sind mit Sinn-Bildern, Wachs-Fackeln, Illuminationen. Statuen,
Urnen und dergleichen ausgezieret. Es sind magnifique Baldachine darüber zu sehen." (Rohr, Cere-
moniel-Wissenschafft der grossen Herren, p. 281 sq.).
123 Das Necrologium der Marianischen Sodalität zu Freiburg 1628—1804 (StadtA Freiburg, B 1, Nr. 97,
f. 100R vermerkt unter dem 9. April 1722: „Ferdinand Amadeo B, v. Harsch, k. k. General und
Commendant der Föstung sep. Münster im Chor, alt 61." Im „Todten Buoch" des Freiburger Münsters
findet sich unter dem Datum des 12. April unter der Nr. 419 der Eintrag: „Generalis Ferdinandus
Amadeus a Harche Gubernator Civitatis"; cf, Peter Böckling, Das „Todten Buoch" der Münsterpfar
rei Freiburg i. B. (1670—1784), Maschschr. MA-Arbeit Freiburg i. Br. 1979 [cit.: Böckling, Todten
Buoch], Anh. 63.
124 Gewöhnlich läuteten die Glocken der Stadt oder Pfarrei je nach Status des Verblichenen in mehreren
„Pulsen" vor Beginn der Trauerfeier resp. des Leichenkonduktes. In Freiburg war es üblich, die
Vigil oder Bruderschaftsglocke des Münsters eine Viertelstunde vor Beginneines Leichenbegängnisses
läuten zu lassen.
125 T(h)um(b)kirche= Domkirche, hier in der Bedeutung von Hauptkirche bis ins 18. Jahrhundert verwendet
. Cf. Jacob u. Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, tom. 2, Leipzig 1860 (ND München
1984) [cit.: Grimm, Deutsches Wörterbuch], Sp. 1233 sq. Allgemein zur Münsterbestattung bei
Schuster, Gräber im Münster, p. 1 26, und Böckling, Todten Buoch, passim.
126 An der Nordwand der nach dem Magdeburger Domprobst Wilhelm Boecklin von Boecklinsau benannten
Chorkapelle im Freiburger Münster ließ Harrschs Witwe eine Gedächtnistafel anbringen;
nach dem Verzeichnis der im Chorumgang beigesetzten Persönlichkeiten als Anhang zum „Todten
Buoch" des Münster Archivs wurden die Grabplatten bei Mehrfachbelegung mit früherer Inschrift
und zusätzlicher Nummernkennung (??sub lapide T* usw,) weiterverwendet und den Toten dieserhalb
zumeist eine hinweisende Gedächtnistafel gewidmet. Die genaue Lage der letzten Ruhestätte
Harrschs ist nicht bekannt. Abbildungen und Text der Tafel bei Bihler, Reichsgraf Harrsch, p, 105
u. 110; Schuster, Gräber im Münster, p. 20 sq.; ebenso bei Böckling, Todten Buoch, p. 82; Heinrich
Schreiber, (Unveröff. Manuskript), StadtA Freiburg, B 1 / 72, Nr.2, fol. 30 und Pfister, Drei Schwaben
, p. 53.
127 Schon die frühen Regiments-Exerzier-Reglements einzelner Regimentsinhaber bestimmten detailliert
für jeden Dienstgrad das entsprechende militärische Begleitdetachement im Trauerkondukt; üblicherweise
rangierte in militärischen Leichenbegängnissen der Generale — soweit vorhanden Kavallerie
vor Infanterie, diese vor Artillerie (cf. D.V.E. 130: Garnisondienst-Vorschrift, Berlin 1888, § 30:
Trauerparaden, p. 42 44, hier: p. 44). Das Fehlen berittener Truppen erklärt sich aus der Garnisonsstruktur
Freiburgs, die des kavalleristischen Elementes entbehrte. Grundsätzlich sollte „die Begleitung
von demjenigen angeführet [werden], der mit dem Verstorbenen in einerley Character stehet;
oder in Abwesenheit desselbigen, von demjenigen, der ihm im Range zunächst nachfolget:' (Reglement
Feld Artilleriecorps 1757, § 302, p. 175). Sobald die Truppe den Aufbahrungsort der Leiche
erreicht hatte, wurde das Kontingent geteilt, „da die erste Helfte vor, und die andere Helfte Zug weis
hinter der Bahr nach denen Eingeladenen marchiret, die erste Helfte führet derjenige, so den Conduct
commandiret, und der Erste nach ihm in Rang schliesset die hintere Helfte. .(Regulament und Ordnung
1749, 2. Teil, p. 30).
i2S Die Reihenfolge des militärischen Kontingentes der Trauerparade — Artillerie vor der Infanterie —
weist auf die Herkunft und Stellung des Generalfeldzeugmeisters hin; demnach hätten Harrsch drei
Regimenter „nebst 12. Stucken" unter Führung eines im Range gleichgestellten Generals gebührt (Reglement
Esterhazy, p. 301 sq.); später, als die Artillerie fest in den militärischen Organismus eingebaut
war, legte Waffenstolz weiterhin Wert auf Mitführung der Kanonen: „Denn da theils bey dem
Corps keine Fahnen vorhanden sind, wie bey den Regimentern, so die Beerdigung begleiten können;
theils auch die Artillerie ihren Eidschwur zu den Stücken, so wie die Infanterie zu den Fahnen ableget
: so müßen auch zu einem Unterscheidungszeichen des Corps die Stücke, in deren Bedienung das
vornehmste Geschäft der Artillerie bestehet, bey den Beerdigungen nach Proportion und Verhältniß
der Charactere, mitgeführet werden." (Reglement FeldArtilleriecorps, § 300, p. 174, ). Nach dieser
für das kaiserliche Heer verbindlichen Vorschrift wurden einem Feldzeugmeister sogar 18 Stücke zugestanden
. Abweichungen hiervon lagen in der Regel in den örtlichen Garnisonverhältnissen begründet
. Moser, Hofrecht, tom. 1, p. 480, nennt als Kennzeichen einer militärischen Beerdigung über-
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