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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 115
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0117
Cf. Oldendorf, Vorderösterreichisches Regiment, p. 219, 222, 233; Kreisbeschreibung, tom. 1, 2.
Halbbd., p. 861.

isi Die im Jahre 1293 gelegentlich der Änderung der städtischen Verfassung erstmals auftretenden Zünfte
besaßen, neben ihrer gewerbepolitischen Machtposition, im Rahmen der Wehrverfassung der Stadt
entscheidende Bedeutung, oblag ihnen doch zunftweise je ein Abschnitt („Quartier") der Stadtbefestigung
, dessen Verteidigung vom jeweiligen Zunftobristen geleitet wurde (siehe die Anordnung zur
Stadtbewachung um 1406 bei Schreiber, Urkundenbuch, tom. 2, p. 212 sq.)- Die schnelle Entwick
lung des Zunftwesens im 14, Jahrhundert — 1316 Recht auf Wahl der Meister; 1338 Zunftzwang für
länger als ein Vierteljahr in der Stadt ansässige Bürger aus verteidigungspolitischen Gründen; nach
der Schlacht von Sempach bestimmend im Rat der Stadt und Festlegung auf 18 Zünfte (1388) sollte
das Geschick Freiburgs über einen langen Zeitraum hinweg bestimmen, bis sich die Restriktionen
der seit 1464 auf 12 reduzierten Zünfte immer hemmender auf die allgemeine Stadtentwicklung auswirken
sollten, Cf. Schreiber, Urkundenbuch, tom. 1, p. 123 sqq. und 140 sqq.; Gustav Hinder
schiedt, Aus der Geschichte der Freiburger Zünfte, in: Schauinsland, 71. Jhrg. 1953, p. 30—48; idem,
Die Freiburger Zunftordnungen des 15. und 16. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur spätmittelalterlichen
Wirtschaftsgeschichte Freiburgs L Br., Phil.Diss. (maschschr.) Freiburg i. Br. 1953; Hans Sigrist,
Grundzüge des Freiburger Zunftrechts von 1648 bis 1805 (Phil.Diss. Freiburg), Freiurg 1972; Martina
Reiling, Bevölkerung und Sozialtopographie Freiburg L Br. im 17. und 18. Jahrhundert. Familien,
Gewerbe und sozialer Status (= Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau,
24), Freiburg i. Br, 1989, besonders p. 134 sqq.; Kreisbeschreibung, tom. 1, 2. Halbbd., passim;
Hans Schadek, Burg und Stadtbefestigung von Freiburg bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, in: Scha-
dek/Ecker, Stadt und Festung, p. 9 40, hier: p. 29 sqq. zur Sturm- und Mauerordnung.

162 „Der Schluß der Leichen-Procession bestehet, bey solennen Processionen eines grossen Herrn, mei~
stentheils in einem Regiment oder Compagnie Milice, bißweilen in der Bürgerschaft, oder in armen
Leuten, und kan man hiervon keine gewisse Regel geben, maßen die abwechselnden Ordnungen der
Divisionen [= Abteilungen] oder Cörper, aus denen eine Procession bestehet, auf vielfache Weise
von einander unterschieden " (Rohr, Ceremoniel Wissenschafft der großen Herren, p, 321).

163 ??Stücke (canon, Piece de canon), ist ein iedes grobes Geschütz, daraus grosse steinerne, bleyerne
und eiserne Kugeln in die Weite können geschossen werden." (Johann Rudolf Fäsch, Dictionnaire
des Ingenieurs, Dresden—Leipzig 1723, p. 176). Schon Dürer hatte in „Etliche underricht, zu befesti-
gung der Stett, Schloß und Flecken**, Nürnberg 1527, von „stuck püchsen" gesprochen. Allgemein
verstand man iE jener Zeit darunter vornehmlich die Geschütze der Artillerie. Cf. Grimm, Deutsches
Wörterbuch, tom. 10, 1942, Sp. 208, 211.

164 Die mit hohem Symbolwert behaftete heilige Zahl 'drei' spielt im Leichenzeremoniell gleichfalls eine
besondere Rolle, steht sie doch hier einmal für das Abgeschlossene, Endgültige, dann aber auch für
die christliche Trinität. „Dreimal wurde die Leiche auf dem Weg abgestellt, zur Versinnbildlichung,
daß der Herr drei Tage im Schoß der Erde geruht habe oder um dem Verstorbenen Vergebung der
Gedanken, Worte und Werke zu erflehen. Drei Schaufeln Erde gibt die Liturgie dem Toten in die
Gruft, indem sie ihn selbst sprechen läßt: De terra plasmasti me (Aus Erde hast du mich gebildet);
et carne vetisti me (und mit Fleisch hast du mich umkleidet): Redemptor meus, resuscita me (mein
Erlöser, erwecke mich wieder).'' (Veit, Volksfrommes Brauchtum, p, 193). Dieser christliche Deutung
steht ursprünglicher, tief im Volksglauben verhafteter Abwehrzauber gegenüber, der durch den
dreimaligen, die Leiche bedeckenden Erdwurf ein Wiedereintreten derselben in den Bereich der Lebenden
verhindern sollte (cf. Lau, Riten, p. 6). Das dreimalige Umschreiten (-reiten) des Grabes,
wie es Homer im Rahmen der Trauerfeier für Patroklos (Dias, 23. Gesang, Vers 128 sqq.): „Dreimal
lenkten sie rings schönmähnige Ross um den Leichnam") oder Tacitus (Annales II, 7) gelegentlich
der Leichenfeier für die gefallenen römischen Legionäre in der Teutoburger Schlacht schildert und
wie wir es auch im frühesten erhaltenen germanischen Buchepos Beowulf wiederfinden („Dann ward
der Hügel von Helden umritten.. ."), mögen Kulthandlungen gewesen sein, wie dies Jähns, Ross und
Reiter, p, 448 sq., vermutet; doch wird der Ursprung dieses nicht nur auf den europäischen Raum
beschränkten Brauches auch in den herangezogenen Beispielen in der Furcht vor der Wiederkehr des
Toten gelegen haben. Weitere Hinweise liefert Paul Sartori, Sitte und Brauch (= Handbücher zur
Volkskunde, tom. 5)? Leipzig 1910, p. 151, Anm. IL

£65 Hier wird es sich um den Münster-Platz gehandelt haben, der wegen seines Umfanges und der dort
befindlichen Hauptwache auch der Alarmplatz der Freiburger Garnison war.

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