Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 141
(PDF, 30 MB)
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gen, „so ungerne es auch immer geschieht zu neuen Opfern aufzufordern".30 Zur
Begründung dienten neben den steigenden Kriegsausgaben auch der .»gänzliche
Wein-Miß wachs", Überschwemmungen und Wetterschäden. Personen mit geringen
Einkünften waren von dieser Abgabe befreit, da die Erfahrung gezeigt habe, „daß die
ärmeren und geringen Classen mit der Zahlung ihrer Beiträge nicht haben einhalten
können". Der „unvermeidlich große und unvorhergesehene Militäraufwand" machte
es notwendig, am 19.4. 1815 eine nochmalige Kriegssteuer von 1 80000011 für den
Etat von 1815/16 zu erheben.31 Das komplizierte Einzugsverfahren knüpfte im wesentlichen
an Erträge aus Kapitalzinsen und persönlichem Einkommen an. Im Herbst
1815 war man in der Lage, „einen Theil dieser Steuern wieder nachzusehen", also
die Steuersätze zu senken.32 Entlastend wirkten sich auch die Zahlungen der Alliierten
nach dem Kriege aus.33 Dazu gehörte die Rückvergütung für die Aufwendungen
der in Baden errichteten Militärlazarette. Zudem wurde die „Durchmarsch-Verpfle-
gung der k.k. Osterreichischen Truppen in den Monaten April, Mai und Juni 1815"
erstattet. Auch gingen größere Summen für „geschehene Naturallieferungen" ein.
Die Zahlungen wurden auf die Kreise und von diesen wiederum auf die Gemeinden
umgelegt oder „repartiert", wie der damalige Fachausdruck lautete.

Es ist schwierig, die Auswirkungen der erwähnten Steuern in den Günterstaler Gemeinderechnungen
exakt festzustellen, da keine Steueranforderungen der zuständigen
Ämter vorhanden sind. Den Gemeinderechnungen sind lediglich Quittungen für die
von der Gemeinde geleisteten Zahlungen angeschlossen* Durch die Gegenüberstellung
der Angaben über Steuerabführungen der Gemeinde Günterstal (ohne die sachbezogenen
Abgaben wie Sebastianssteuer, Feuersozietät und Schätzung) in den Haushaltsrechnungen
von 1811, 1812/13, 1813/15 und 1815/16 werden jedoch Umfang und
Bedeutung der Belastung durch Kriegssteuern erkennbar. Freilich beeinträchtigt die
unterschiedliche Länge der Abrechnungszeiträume die Vergleichbarkeit.

Gemeinderechnung 1811:

Gemeinderechnung 1812/13:

Gemeinderechnung 1813/15:

Einkommenssteuer
Einfache Steuer
1 und 74 Steuer

Einkommenssteuer
2. Hälfte für 1811
Steuer pro 1812
Steuer zu 1XU
Steuer Rest
Kriegssteuer pro 1812

Circularsteuer
Kriegssteuef

Truppenverpflegungsbeitrag
Kriegsbedürfnis-Gelder
Kriegsbedürfhis-Gelder
Kriegsbedürfhis-Gelder

172 fl

43

54
269 fl

36 fl
64
80
32
73
285 fl

59 fl
77
12
6
20
39

141


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