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Freiheiten nicht aufzuheben. Es ist fraglich, ob er auf sein Gesuch je eine Antwort
erhalten hat.19
Auch in den österreichischen Vorlanden, wo der jüdische Bevölkerungsanteil schon
vor dem Erlaß der neuen Niederlassungsbeschränkungen20 verschwindend klein gewesen
war, lief die fortschreitende Entrechtung der Juden auf die Vertreibung der
wenigen nach 1547 noch im Land geduldeten jüdischen Familien hinaus. Von 1574
bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges durften sich in Vorderösterreich keine Juden
mehr niederlassen.21
Mit der von Ferdinand IL verfugten Ausweisung der Juden hatten die vorderösterreichischen
Landstände endlich erreicht, was sie schon zu Beginn der Regierung Ferdinands
L und seitdem immer wieder gefordert hatten. Der von den vorländischen
Juden zwischen 1525 und 1575 erlittene Verlust ihrer bescheidenen Freiheiten, die sie
„von den regierenden Fürsten zu Osterrych / ouch wylendt Römischer keyserlicher
Maiestat hochloblicher gedechtnüß" Maximilian L (1459—1519) erlangt und 1520 von
Kaiser Karl V. (1500—1558) bestätigt bekommen hatten, fallt nicht von ungefähr in
eine Zeit, in der die Stände desto nachdrücklicher auf politischer Mitsprache bestan™
den? je dringender der Landesfürst auf ihre Zustimmung zur Erhebung zusätzlicher
Steuern angewiesen war. Vor allem die „Türkensteuern" bildeten ein nie verschwindendes
Traktandum der vorderösterreichischen Stände. Im Jahr 1562 erschien Kaiser
Ferdinand L persönlich auf dem Landtag zu Ensisheim, um die notwendigen Mittel
für den Krieg gegen die Türken zu erhalten.22
Abb, 2 Colmar 1548.
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