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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 26
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0028
Zu den ansehnlichen Privilegien, die Herzog Leopold III. von Österreich (1351 bis
1386) der Stadt Bergheim am 9. 8. 1375 verliehen hatte, gehörte unter anderem der
Anspruch auf das von den jüdischen Hintersassen alljährlich zu entrichtende Satzgeld
, das diese bis dahin „den Edlen von Hadtstatt (deren pfand sy gewesen) oder
den Fürsten von Osterrych gereycht" hatten.28 Die 1508 bezeugte Weigerung eines
Villinger Juden namens Jöslin, dem „Judenmeister zu Bergheim" Rede zu stehen,29
weist diesen als Vorsitzenden des für die innerjüdische Gerichtsbarkeit in den Vorlanden
zuständigen Rabbinergerichts aus. Der letzte Bergheimer Rabbiner, dessen Jurisdiktion
sich auf die gesamte vorländische Judenschaft erstreckte, war ein gewisser
Rabbi David, der seinen oberelsässischen Glaubensgenossen nach dem Tod des berühmten
Josel von Rosheim bis zur Vertreibung der Juden aus Bergheim als „advoca-
tus Judaeorum" diente»30 Wie andernorts sah man auch hier das Wohl der Stadt und
„Irer armen Burgerschafft" durch die verderbliche „beywonung" der als „vnkraut
der Jüdischeitt" diffamierten Juden gefahndet. Um 1567 aus Bergheim vertrieben,
fanden sie im benachbarten Sankt Pilt (Saint-Hippolyte) Zuflucht, das bis 1766 zum
Herzogtum Lothringen gehörte. Argwöhnend, daß es den Vertriebenen „mit Irem
arglistigen praticieren" gelingen könnte, sich die Zustimmung des Landesfürsten zu
ihrer Rückkehr zu erschleichen, wandten sich „Schulttheyß Rath vnnd ganntze ge-
meindt zu Obern Berckheim" ihrerseits an Erzherzog Ferdinand II. und baten ihn im
Frühjahr 1568, „zu ewigen zeitten" keinem Juden mehr die Niederlassung in der
Stadt zu erlauben.31 Die Antwort des Landesherrn auf die von blindwütigem Judenhaß
diktierte Bittschrift ließ nicht lange auf sich warten: Sechs Jahre vor der „Ausschaffung
" aller Juden aus den Vorlanden verfugte er am 28. 4. 1568, daß „hinfüran
in den negstuolgenden zwäintzig Jharen, Inn oder zunegst bey Ernenter vnnserer Statt
Obern Perckheimb, Ainiche Judens Person sein Whonung oderHaußhaltung, in khai-
nen Weeg haben solle".32

Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstand in Bergheim, das seit 1648
zu Frankreich gehört, abermals eine jüdische Gemeinde,33 von der es in einer 1682
an den Intendanten Jacques de la Grange gerichteten Bittschrift des Magistrats heißt,
daß sich „dieses Gezücht, das schon mehr als sechzig Köpfe zählt", so rasch vermehre
, „daß, wenn dem nicht abgeholfen werde, die Zahl der Juden bald die der
Christen übersteigen wird".34

Auch in Regisheim, wo nur noch die um 1840 erbaute Synagoge, die heute als Getreidespeicher
dient,35 und die längst nicht mehr von Juden bewohnten Häuser in
der „Rue des Juifs" an die um 1690 entstandene jüdische Gemeinde erinnern,36 gab
es schon vor der Ausweisung der Juden aus Vorderösterreich eine selbständige Gemeinde
, von der wir allerdings nur wissen, daß sie um 1540 nicht weniger als acht
Familien zählte. Dies geht aus dem bereits genannten Verzeichnis der „damahls im
landt wohnenden Juden" hervor,37 die von der vorderösterreichischen Regierung im
August 1540 aufgefordert wurden, ihre Geleitbriefe umzutauschen.

Die „Namen der Juden So Also wie obstat vergleitet worden seyn"38 sind 1887
von Elie Scheid veröffentlicht worden.39 Auf die Fehler, die ihm dabei unterlaufen
sind, hat Achilles Nordmann im zweiten Kapitel („Die jüdischen Gemeinden des
Sundgaus") seiner 1910 erschienenen Monographie über den jüdischen Friedhof in
Hegenheim hingewiesen.40 Aus unerfindlichen Gründen ist die von Scheid benutzte

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