http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0034
Han
Jakob
Todros
Aaron
Juda
Moses
Götschel
Raphael
Nathan
Salomon
Mordechai
Aberle
Gersori
Familien:
Stadt sah. Auf sein „ersuechen vnd beschweren" gab Kaiser Maximilian IL (1527 bis
1576) der Stadt am 23. 10. 1570 den auf die alsbaldige Ausweisung ihrer jüdischen
Einwohner abzielenden Befehl, deren „vnzuläßlichen vnd verpottnen wuecher"47 zu
unterbinden und ihre Schutzbriefe „nach außganng der zugesagten zeit"48 nicht wieder
zu erneuern.
Das kaiserliche „Befelchschreiben"49 scheint seinen Zweck nicht verfehlt zu haben
: Am 31. 7. 1572 fand der aus Türckheim ausgewiesene Gerson in Sulzburg Aufnahme
in den Schutz des Markgrafen Karl IL von Baden-Durlach*50
Im Schriftverkehr des damaligen Unterlandvogts Nikolaus von Bollweiler51 mit
der Stadt Türckheim ist von der dortigen Judenschaft letztmals in einem Schreiben
vom 28. 4. 1571 die Rede,52 so daß wir annehmen dürfen, daß mit dem bald darauf
vertriebenen Gerson auch die übrigen jüdischen Einwohner die Stadt verlassen mußten
. „Gottlieb Judt von Türckheim", der sich im Frühjahr 1578 in Marckolsheim niederließ
, wird anläßlich seiner Aufnahme in den Schutz des Straßburger Bischofs Johann
von Manderscheid als „ein Alter krancker man" ohne „sonderlichen anhang"
bezeichnet.53
Schon 1546 hatte König Ferdinand L „durch tägliche erfarnung befunden" daß
„vnsere Vnderthonen in vnsern Vorderoberösterreichischen Landen / des Elsaß /
Sunggaw / Breyßgaw / vnd Schwartzwaldt seßhafft / sich in manigfeltig verpotten wue-
cherisch / vnd schedlich Contrect handlung vnd verschreibungen gegen den Juden /
in vnd ausserhalb der bemelten vnserer vorlanden wonhafft / bißher eingelassen haben
32
1538 1547 1557 1567
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Die „Gemeine Jüdischeit zue Türckheim" (1538—1567).
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