http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0091
Abb. 7 Hofrat Karl von Rotteck (1775 1840),
Professor des Natur , Staats und Völkerrechts und der Staatswissenschaften an der Universität Freiburg.
(Stadtarchiv Freiburg)
Buchegger und Werk hatten sich zu enthalten, Schinzinger sprach sich für Werk aus,
Schreiber für Buchegger. Dekan Hug nahm daher sein Entscheidungsrecht für Buchegger
in Anspruch, womit die Wahl endlich am 16. Mai 1827 entschieden war. Aus
Werks Abschlußbemerkungen geht hervor, daß Schreiber das Wahlergebnis so interpretierte
, daß Hug mit seiner Entscheidung dem Wahlprinzip zum Erfolg verholfen
habe und daß Werks Wahl nichtig gewesen sei. Werk muß aufgrund dieser Äußerung
Schreibers sehr gekränkt gewesen sein, da ausgerechnet er das Empfehlungsschreiben
für das theologische Promotionsverfahren Schreibers an das Konsistorium verfaßt
hatte. Aufgrund dieser Äußerung könnte man Schreiber zum damaligen Zeitpunkt
vielleicht eine opportunistische Haltung gegenüber Buchegger und Hug unterstellen
. Im ganzen Verlauf versuchte Schreiber wohl immer, sich hinter dem Prinzip
zu verstecken, um nicht schon zum Beginn seiner Tätigkeit als Ordinarius Position
gegen einen Kollegen beziehen zu müssen und in Streitereien verstrickt zu werden
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Zur gleichen Zeit hatte Schreiber zu zahlreichen Kollegen anderer Fakultäten über
den Freiburger Geschichtsverein Kontakt, der an der Universität tagte und größtenteils
aus Professoren wie Ernst Münch, Karl von Rotteck, Wilderich Weick, Franz
Anselm Deuber, Franz Julius Schneller, Karl Zell u. v. a bestand.
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