Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 106
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0108
Abb. 10 Hofrat Franz Josef Ritter von Buss (1803 1878),
Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg.

(Stadtarchiv Freiburg)

ausschließlich juristischer Gedankengang, in dem Buss folgert, daß sich Schreiber
durch seinen Ubertritt als Beamter selbst die Grundlage entzogen habe. Bemerkenswert
ist noch ein weiteres Detail, das Buss in einer Anmerkung zu seinem Resume
des Falles darstellt. Der Freiburger Prorektor habe vor der Wahl eines Abgeordneten
der Universität in die erste Kammer auf seine Frage vom Ministerium den Hinweis
erhalten, daß Schreiber wahlberechtigt sei. Buss erregte sich darüber, daß der Prorektor
überhaupt eine solche Anfrage stellte und Schreiber nicht sofort ablehnte. Für
sich selbst zog Buss die Konsequenz und verzichtete unter Protest auf sein Wahlrecht.
„Mein Gewissen verbietet mir, mit einem teutschkatholischen Sectirer den Abgeordneten
der katholischen Universität Freiburg zu wählen; ich bin also an der Ausübung
des mir zustehenden Wahlrechts behindert . . " Die Berufung von Protestanten an die
Universität kann Buss nur verurteilen, über die Erwägung der Berufung eines jüdischen
Anatomen verleiht er seinem Entsetzen Ausdruck.102

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