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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 156
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der diesen Vorgang nicht (wie Wilhelm Blos, Badische Revolutionsgeschichten aus den Jahren 1848
und 1849, Mannheim 1910, S. 114, in den „Denkwürdigkeiten des Generals Franz Sigel aus den Jahren
1848 und 1849", hrsg. von Wilhelm Blos, Mannheim 1902, S. 121, oder bei Schobess [wie Anm. 2],
S. 497), relativieren (Hebeisen [wie Anm. 8], S. 332f.), oder idealisieren die Umstände seiner Verhaftung
und Erschießung (wie der schon zitierte Trauerredner im Hause Dortu, Lehmann, bei W. B.
[wie Anm. 8], S. 9).

Major Karl Ernst von Sellentin (1798—1875) aus dem 27. Infanterie-Regiment führte im badischen
Feldzug das Füsilier-Bataillon seines Regiments und nahm an mehreren Gefechten teil. Seit
11. IX. 1849 war er Kommandeur des IV. kombinierten Reserve-Bataillons. Als Oberstleutnant wurde
ihm 1854 der Abschied mit der Uniform seines Regiments bewilligt; vgl. Max von Lessel, Gedenkblätter
des Offizier-Korps Infanterie-Regiments Prinz Lxniis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgisches
) Nr. 27, Berlin 1890, Nr. 87, S. 33.

19 Die noch von Haeckel eingesehenen Akten des Kriegsgerichtes im Bestände Generalauditoriat des
Preußischen Geheimen Kriegsarchivs, die bei Errichtung des Heeresarchivs auf dem Brauhausberg
vom Geheimen Staatsarchiv aus Dahlem überführt worden waren, müssen infolge Kriegseinwirkung
als verloren gelten.

20 Nach § 88 (Kriegsverrat) konnte auf „Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, Kassation
und Festungsstrafe, nach Umständen bis zu lebenswieriger Dauer, oder, wenn durch den Verrath ein
erheblicher Nachtheil entstanden ist, die Todesstrafe" erkannt werden gegen den, der „vorsätzlich die
Unternehmungen des Feindes befördert, oder zur Begünstigung desselben den preußischen oder verbündeten
Truppen Nachtheil bereitet"; vgl. auch Eduard Fleck, Kommentar über das Strafgesetzbuch
für das Preußische Heer, LT., Berlin 1852, S. HOff.

21 Richter (wie Anm. 7), S. 411. General Hirschfeld hatte zu Beginn der Operationen allen auf der ,fal
sehen* Seite kämpfenden preußischen Staatsangehörigen gemäß einer Kabinettsordre vom 14. VI. 1849
die Todesstrafe angedroht.

22 Davon 19 in Rastatt und 5 in Mannheim. Bei den zwei weiteren Freiburger Executionen handelte es
sich um den Wehrmann und Bauernagitator Friedrich Neil aus Rümmingen bei Lörrach (9. VIII. 1849)
und den Soldaten Gebhard Kromer aus Bombach bei Kenzingen (21. VIII. 1849); vgl. auch die Angaben
bei Staroste zu den Erkenntnissen über die gegen die am Aufstand beteiligten Soldaten (wie
Anm. 7), Bd. II, Beilage Nr, 15, S, 283, und Richter (wie Anm. 7), S. 413f. Zur Problematik der
juristischen Aufarbeitung der Revolution, vornehmlich der Standgerichte auf preußischer und badischer
Seite hinsichtlich der Höhe des Strafmaßes gegenüber den eher minderbelasteten Angeklagten
vgl. Richter (wie Anm, 7), S. 410ff.

23 Dieser 1872 nach Eröffnung des Hauptfriedhofes endgültig geschlossene Vorstadtfriedhof war, nach
einer erstmaligen Einebnung im Jahre 1679 im Gefolge der Vaubanschen Festungsanlage, wegen Uberfüllung
in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts von seinem angestammten Platze um die ehemalige
Adel hauser Kirche St, Cyriak und Perpetua (Anna-Kirchle) in der Wiehre in die baulich noch
nicht erschlossene Flur der Oberwiehre verlegt worden. In den 20er Jahren unseres Jahrhunderts gestaltete
die Stadt Freiburg den Friedhof, nach Verlegung der noch bestehenden Grabdenkmäler an die
Nordseite unter Belassung des Dortu-Grabes, zu einem Kinderspielplatz (!) mit all den damit verbundenen
Eingriffen in den Charakter dieses ehemaligen Friedhofes um. Vgl. StadtAF, C 1 Begräbnisse
und Friedhöfe 4 Nr. 18; C 3/150/1; C 4/III/20/6; B 1/86 (Handschrift Stoehr) u. M 7025 (Photo-
Dokumentation); „Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten", hrsg. vom Badischen Architec-
ten- und Ingenieur-Verein, Freiburg i.Br. 1898, S. 409.

24 w. B. (wie Anm. 8), S. 14f. Die Stilisierung zum Märtyrer scheint auch im Untertitel dieser Broschüre
auf.

25 Struve (wie Anm. 7), S. 283.

26 Nach der „Karlsruher Zeitung" vom 12. VIII. 1849, zit. nach Hebeisen (wie Anm. 8), S. 335, hatte
sich Prinz Wilhelm bei einem Abschiedsbankett in Freiburg am 9. August unangenehm berührt gezeigt
, „daß bei den Verurteilten (Dortu und Neff) ein so totaler Mangel an allem religiösen Sinn zu
Tage getreten ist, worin er eine der wirksamsten Triebfedern ihres heillosen Treibens glaubte suchen
zu müssen."

2? „Karlsruher Zeitung" vom 11. VIII. 1849, zit. nach Hebeisen (wie Anm. 8), S. 336. Vollmer (wie
Anm. 7), S. 186, berichtet allerdings von elf Verhaftungen und teil weiser Verhängung von kurzzeitigen
Haftstrafen junger Mädchen und Frauen dieses „Deliktes" wegen.

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