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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 178
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„Zollschutz, Schonung in steuerlicher Hinsicht, Einrichtung von Landwirtschaftskammern
, Beaufsichtigung der Börse"26 waren einige der politischen Forderungen,
die der Verschuldung der kleineren und mittleren Landwirtschaft entgegenwirken
sollten, in die sie durch Kreditwucher, „oftmals gewerbsmäßiger Ausbeutung ihrer
Zwangslage und durch mangelndes Urteilsvermögen" geraten war.27

Die Lage der Landwirtschaft hatte sich im letzten Jahrzehnt vor der Jahrhundertwende
noch einmal drastisch verschlechtert. Da fanden in den kleineren süddeutschen
Verhältnissen der landwirtschaftlichen Betriebe Bauern und Landadel in gleicher
Bedrängnis zusammen. So war es in Baden möglich, daß der katholische Frhr.
v. Hornstein, Gründer von regionalem Genossenschaftswesen und bäuerlicher Konsumgesellschaften
, mit dem Gewicht eines MdR und später der Gutsbesitzer Carl
Graf Douglas-Langenstein, ebenfalls MdR, letzterer als Vorsitzender des BdL in Baden
, an die Spitze der heimischen Agrarbewegungen traten, eine Entwicklung, die
der ostelbischen Vorgeschichte nicht zu vergleichen war,

Soweit die Zeichnung der badischen Parteienlandschaft im letzten Vörkriegsjahr-
zehnt.

HL Landtagswahlrecht und wahltaktische Blockpolitik
im Großherzogtum Baden nach 1904

Die badische Verfassung von 1818 sah ein Zweikammersystem vor, wobei der I, Kammer
die Prinzen des Großherzoglichen Hauses, die Häupter der standesherrlichen Familien
, acht Vertreter des grundherrlichen Adels, der katholische Landesbischof, der
Prälat der Evangelischen Landeskirche sowie fünf bis acht vom Großherzog — ohne
Rücksicht auf Geburt und Stand — berufene Persönlichkeiten angehörten. Später
(1904) kamen noch drei Vertreter der Handelskammern, zwei Vertreter der Landwirtschaftskammern
und ein Vertreter der Handwerkskammern hinzu.

Die IL Kammer bestand aus 63 Abgeordneten (aus 56 Wahlkreisen), die zunächst
in indirektem Wahl verfahren (über Wahlmänner) in jeweiliger Teilerneuerung der
Kammer alle zwei Jahre gewählt wurden,28 Die Wahlrechtsreform von 1904 brachte
Anpassung der Wahlkreise an die demographische Entwicklung, die seitherige Parti-
alerneuerung alle zwei Jahre entfiel. Die nun alle vier Jahre stattfindende allgemeine,
gleiche und direkte Wahl zu der jetzt 73 Abgeordnete umfassenden II. Kammer wurde
als Mehrheitswahl mit 2 Wahlgängen erstmals 1905 durchgeführt. Im ersten Wahl-
gang galt der Kandidat als gewählt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen auf sich vereinigen konnte, Im zweiten Wahlgang, der sog. Stichwahl,
kamen die Kandidaten zum Zuge, die in der Hauptwahl (1. Wahlgang) mindestens
15 % der Stimmen erhalten hatten; nun entschied die relative Mehrheit.

Aus diesem Wahl verfahren ergaben sich in der Folgezeit Möglichkeiten zu Wahlabsprachen
der einzelnen Parteien untereinander, die 1905, bei der ersten Landtagswahl
nach neuem Wahlrecht erstmals mit einschneidenden Ergebnissen praktiziert
wurden,

a) Wahlarithmetik 1905

Um eine klerikal-konservative Mehrheit in Baden zu vermeiden, bildete sich für die
Hauptwahl 1905 der sog. „Kleinblock", ein wahltaktisches Bündnis der Nationallibe-

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