Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 398
(PDF, 57 MB)
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Bauphasen 2-4 werden mit Hilfe der Dendrochronologie datiert, der Kernbau hingegen durch
Vergleich mit andern Freiburger Häusern. Datierungen: Phase I vor 1120 / um 1100; Phase II
um 1149 ± 10 (indirekte Datierung über ein in der TV. Phase sekundär verbautes Holz), Phase
III 1244/45; Phase IV 1542. Die letzte Phase geht auf einen Umbau des nicht näher vorgestellten
Bauherrn Dr, Bastian Wetzstein zurück (daher der Name des Hauses).

Die Schrift über das Haus zum Wetzstein hält, was die Bezeichnung s,Dokumentations-
mappe" verspricht. Sie liefert in unprätentiöser Weise erste Informationen über ein baugeschichtlich
interessantes Gebäude in der Freiburger Altstadt. Gewiß möchte man näheres wissen
. Die aufgrund der Herkunft von Hölzern in Sekundärlage anzweifelbaren Datierungen der
ersten beiden Bauphasen wären zu begründen oder als Mutmaßung zu bezeichnen gewesen. -
Die andere Schrift über das Haus Münzgasse 1 mit ihren problematischen Rekonstruktionen
und abenteuerlichen Interpretationen, die eine vorstädtische, ins erste Jahrtausend reichende
Besiedlung des Freiburger Stadtgebiets belegen sollen, hat ihren Zweck hingegen nicht erfüllt.
- Es bleibt zu hoffen, daß die angekündigte Monographie über die „Entstehung der romanischen
Stadt Freiburg i.Br." mehr auf dem Boden der Realität steht. Das seriösere Heft über das
Wetzsteinhaus weckt die Erwartung, daß darin zumindest wichtige baugeschichtliche Befunde
im Detail vorgestellt werden (dann aber bitte in sinnvollen Maßstäben). Bei den Interpretationen
wird man unter den gegebenen Umständen gleichwohl vorsichtig bleiben müssen.

Christoph Ph. Matt, Lic. Phil., Basel

Martin Furtwängler: Die Standesherren in Baden (1806-1848), Politische und soziale Verhaltensweisen
einer bedrängten Elite. Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1996. 307 S.

Die vom Verfasser 1995 als Dissertation bei Hans Fenske und Irmtraud Götz von Olenhusen an
der Universität Freiburg vorgelegte Dissertation gilt einem in der Forschung vernachlässigten
Thema. Der Begriff „Standesherren" wurde vom badischen Geheimrat Brauer geschaffen; die
Bedeutung der Standesherren wurde erstmals in dem Standardwerk von Heinz Gollwitzer 1957
dargestellt. M. Furtwängler zeigt in seiner Untersuchung den Weg dieser Gruppe vom Status
reichsunmittelbarer Landesherren zu dem von mehr oder minder privilegierten Privatpersonen
unter der Souveränität des badischen Großherzogs. Es war gerade für die ehemaligen „mindermächtigen
Reichsstände", wie Furtwängler sie treffend nennt, eine komplizierte Gratwanderung
, auf der sich diese Adelsfamilien der vollen politischen Entmachtung entziehen konnten,
ohne daß sie freilich ihr Ziel erreichten, eine eigene Hoheitsgewalt zurückzugewinnen,

Die Standesherrschaften konzentrierten sich im Raum Badens einerseits im Nordosten des
Landes (Leiningen mit Seitenlinien, Löwenstein-Wertheim, Salm-Reifferscheidt-Krautheim)
und im Süden (Fürstenberg mit seinen umfangreichen Teilgebieten sowie Schwarzenberg im
Klettgau). Der Weg zur staatsrechtlichen Kompromißlösung verlief über unzählige Verhandlungen
zwischen den standesherrlichen Familien und der großherzoglichen Regierung. Am
Ende standen individuelle Verträge für jede einzelne Standesherrschaft, von denen als erster
derjenige mit dem Haus Fürstenberg, dem mächtigsten und wichtigsten Standesherren in
Baden, bereits 1823 abgeschlossen wurde, während sich die Auseinandersetzungen mit den
Häusern Löwenstein-Wertheim bis 1848 hinzogen; der Vertrag konnte sogar erst lange nach
der Revolution ratifiziert werden.

In der Regel behielten die Standesherren in ihren ehemaligen Hoheitsgebieten die Gerichtsbarkeit
der ersten Instanz, die größeren auch die der zweiten, ferner die Polizeihoheit, das
Patronatsrecht über Kirchen und Schulen sowie eine Reihe von Privilegien: Befreiung vom
Militärdienst, Ebenbürtigkeit mit dem Landesherrn, Anspruch auf den Titel Durchlaucht oder
Erlaucht sowie darauf, daß in den Kirchen ihres Bezirks eigene Kirchengebete für sie zu verrichten
waren und ein besonderes Trauergeläut zu erklingen hatte.

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