Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 64
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0066
Abb. 8 Auf dieser Darstellung
der Ständeordnung des Heiligen
Römischen Reiches aus
Hartmann Schedels Buch
der Chroniken von 1493 sind
in der oberen Reihe König und
Kurfürsten abgebildet.
Den Mark-, Burg- und Landgrafen
in der mittleren Reihe folgen unten
Freie, Ritter und Grafen.
Nur durch ihre Wappen und ohne
Figuren sind vor dem Königsthron
vier Herzöge repräsentiert.

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wenn es um öffentliche Ruhestörung und unerlaubtes
Waffentragen ging.32 Umgekehrt beauftragte ihn
im März 1498 auch die Reichsversammlung, bei der
Stadt auf eine Behebung der während des Reichstags
auftretenden Brotknappheit zu drängen.33 Als
königlicher Anwalt vertrat er den abwesenden
Maximilian in dessen Funktion als nominellen Veranstalter
des Reichstags. Einberufung, Ausschreibung
und Auflösung des Reichstags war das - allerdings
durch die Abhängigkeit von der Zustimmung
der Kurfürsten beschränkte - Vorrecht des
Königs.34 Wiederholt versicherten sich die Stadtväter
durch die Überreichung von „Verehrungen"
(Ehrengeschenken) der Gewogenheit des königlichen
Anwalts.35

Von Woche zu Woche ungeduldiger warteten
Kurfürst Berthold und die Ständevertreter auf die
Ankunft des Reichsoberhaupts, die sich allem Drängen
zum Trotz beständig weiter verzögerte. Es sah
bald danach aus, als wolle Maximilian I., nachdem
er schon den vorangegangenen Reichsversammlungen
in Lindau und Worms ferngeblieben war,
nun auch den Freiburger Tag nicht besuchen.36

An der Organisation vor Ort lag es keinesfalls,
wenn der Reichstag nur zögerlich zusammenfand.
Gleich nach Bekanntwerden der Bestimmung Frei-
burgs zur Reichstagsstadt waren eilig erste Maßnahmen
zur Regelung des erwarteten Ansturms
getroffen worden. Der Rat beschloß bereits am 19.
September eine „abred unnd Ordnung", die sich mit

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